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Verfassungsgericht: Bundestag darf nach Geheimdienst-Tätigkeit fragen

Was weiß der Geheimdienst über mich? Das wollten Abgeordnete des Bundestags wissen und fragten nach. Die Regierung verweigerte die Antwort. Das war verfassungswidrig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Die Grünen-Bundestagsfraktion sowie vier Abgeordnete hatten Mitte des Jahres 2006 Auskunft darüber verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Daten über Abgeordnete des Bundestags sammeln. Die Bundesregierung lehnte eine Auskunft wegen "Geheimhaltungsbedürftigkeit" weitgehend ab. Doch die Ablehnung der "Kleinen Anfrage" war verfassungswidrig, entschied das Karlsruher Gericht.

Den Richtern war die Zurückweisung zu pauschal und hätte das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung verletzt. Die Informationsrechte hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" berge. Ein angeblicher Geheimnisschutz müsse deshalb besonders begründet werden.

Die pauschale Behauptung der Regierung, durch die Beantwortung der Fragen würden Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste ermöglicht, reiche nicht aus. Dass das Parlamentarische Kontrollgremium informiert wurde, genügt aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht.

ZEIT ONLINE, dpa, sp

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