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Politik: Verfassungsgericht erschwert Beschlagnahme von Handys

Karlsruhe/Berlin Handys sind vor Beschlagnahme durch die Polizei besonders geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Karlsruhe/Berlin Handys sind vor Beschlagnahme durch die Polizei besonders geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Verbindungsdaten, wie sie auf der so genannten Sim-Karte von Mobiltelefonen gespeichert sind, dürften nur bei einem Verdacht auf Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ von den Behörden aufgenommen werden. Dafür sei ein richterlicher Beschluss oder – bei „Gefahr im Verzug“ – eine staatsanwaltliche Anordnung nötig, hieß es. Die Polizei selbst dürfe dies nicht entscheiden.

Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den Sonderregelungen für die Herausgabe von Telekommunikationsdaten in der Strafprozessordnung. Danach müssen Mobilfunkunternehmen Verbindungsdaten ihrer Kunden nur unter den genannten Bedingungen herausgeben. Was für die Unternehmen gelte, müsse auch für die Kunden selbst gelten. Geklagt hatte ein Mann, den die Bonner Polizei wegen Auto- und Einbruchsdiebstählen im Visier hatte. Beamte durchsuchten dessen Wohnung und prüften die Handydaten. Der Tatverdacht bestätigte sich jedoch nicht.neu

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