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Politik: Verfassungsgericht hält Berechnungsmethode für verfassungswidrig: Staatsdiener werden ohne Not schlechter behandelt

Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst können künftig mit höheren Renten rechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Berechnungsmethode der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für verfassungswidrig.

Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst können künftig mit höheren Renten rechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Berechnungsmethode der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für verfassungswidrig. Arbeiter und Angestellte mit Teilzeitarbeit würden ohne Not schlechter behandelt als Vollzeitkräfte. Darin liege ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitssatz (Az.: 1 BvR 1246/95).

Da es sich bei der kritisierten Berechnung um eine grundlegende Methode handelt, ist ein großer Teil der neuen und der in der Vergangenheit angegriffenen Rentenbescheide betroffen. Lediglich diejenigen Teilzeitkräfte, die eine so genannte Mindestsicherung bekommen und daher ohnehin nicht unter das Verfahren fallen, sind ausgenommen.

Die Rentenberechnung erfolgt bei der VBL in zwei Stufen. Zunächst wird ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens zu Grunde gelegt. Danach wird in einem zweiten Schritt die Summe nach einer Netto-Berechnungsmethode gekürzt. Bei den Rechnungen für die Teilzeitkräfte ging die VBL dabei aber nicht vom tatsächlichen Einkommen aus, sondern von dem eines gedachten Vollzeitbeschäftigten. Das Einkommen eines halbtags Tätigen wurde also beispielsweise verdoppelt, die Steuern abgezogen und das so gewonnene Nettogehalt wieder geteilt. Dadurch wirkte sich die steuerliche Progression mehr aus als bei einem Vollzeitbeschäftigten mit demselben Einkommen. Dies ist nach Ansicht der Richter nicht gerechtfertigt. Sie gaben deshalb der Verfassungsbeschwerde einer 78-Jährigen statt.

Die Zahl der ehemaligen Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die derzeit von der VBL Rente bekommen, liegt bei rund 100 000. Der jetzige Beschluss betreffe etwa 60 Prozent der Bezieher. Der Richterspruch bedeute für die Anstalt in den nächsten zehn Jahren etwa eine Milliarde Mark an Mehrzahlungen.

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