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Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich ab Dienstag mit einer Klage gegen die Griechenlandhilfen.

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Verfassungsgericht: Karlsruhe verhandelt über die Griechenlandhilfen

Das Verfassungsgericht befasst sich mit Klagen von Peter Gauweiler und einigen Professoren gegen die Griechenlandhilfen – die Richter kennen den Anlass nur zu genau.

Tausende Beschwerden erreichen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jährlich, die allermeisten sind vergeblich, sie werden nicht angenommen. Nur wenige kommen durch, dann wird per Beschluss entschieden. Das große Karlsruher Theater aber, die mündliche Verhandlung mit der Urteilsverkündung ein paar Wochen oder Monate später, bildet die Ausnahme. Sorgfältig wählen die Richter aus, welchen Themen – und welchen Akteuren – sie diese Bühne bieten. Insofern haben die Beschwerdeführer, die an diesem Dienstag mit ihrer Attacke gegen die Griechenlandhilfen und den Euro-Rettungsschirm vor den Zweiten Senat des Gerichts treten, ein wichtiges Ziel erreicht. Sie werden mit ihrer Kritik wahrgenommen in der als notstandsmäßig und alternativlos ausgeschilderten finanziellen Beistandspolitik der Europäischen Union. Sie haben Fragen, und sie werden eine Antwort bekommen. Doch die Kläger, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Hochschullehrergruppe um den Nürnberger Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider, wollen noch mehr.

Schachtschneider rühmt sich seiner in vielen Klagen ausgelebten leidenschaftlichen Gegnerschaft zum Euro und zur EU, der volkstümliche Gauweiler beklagt das Demokratiedefizit der Brüsseler Eurokratie. Gemeinsam bringen sie die wesentlichen Argumente vor, die eingedenk der Geltung des Grundgesetzes gegen eine wirtschaftliche Förder- und Transferunion sprechen: So haben wir uns die EU nicht vorgestellt, so ist sie uns nicht vorgestellt worden, so haben wir sie auch nie verabredet.

Die Argumente justiziabel zu machen, ist allerdings so einfach nicht. Einzelne Bürger haben keinen Anspruch, Staatsakte oder Gesetze auf Verfassungskonformität kontrollieren zu lassen – es sei denn, sie sind in ihren Grundrechten betroffen. Das ist der Hebel, den die Kläger jetzt ansetzen. Entnommen haben sie ihn Artikel 14, der Eigentumsgarantie, weil die Hilfspolitik der EU unkalkulierbare Inflationsgefahren heraufbeschwöre, und Artikel 38, weil die Hilfen das Budgetrecht des Bundestags verletzten und so das Wahlrecht aushöhlten. Verkürzt gesagt: Die Europäische (Hilfs-)Union ist Sache des Volkes und ihrer – in diesem Sinne handelnden – Vertreter, nicht der Regierungen. Erinnerungen an das Urteil zum Lissabon-Vertrag und den Streit um den Europäischen Haftbefehl werden wach. Umstritten ist auch die Reichweite des sogenannten Bail-out-Verbots in den europäischen Verträgen, das es den Staaten untersagen soll, sich gegenseitig aus der Klemme zu helfen. Ein „Pilotverfahren“, so nennt es das Bundesverfassungsgericht selbst, weil weitere ähnliche Beschwerden anhängig sind.

Einer der Kläger: Peter Gauweiler
Einer der Kläger: Peter Gauweiler

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Aus Deutschland sind bereits Milliarden nach Griechenland geflossen, gerade erst am Wochenende bewilligten die Finanzminister der Euro-Länder die nächste Rate. Ein Karlsruher Urteil, das die Gelder zurückholt, ist juristisch so unwahrscheinlich wie politisch und ökonomisch: Das Geld ist ausbezahlt. Formal geht es deshalb auch nur um zurückliegende Maßnahmen, die vom Bundestag beschlossene Griechenlandhilfe der Bundesregierung vom Mai 2010, mit der Kreditgewährleistungen von 22,4 Milliarden Euro abgesegnet wurden, und den daraufhin gespannten Euro-Rettungsschirm, der den Bundesfinanzminister ermächtigte, Kredite bis zu 147,6 Millionen Euro abzusichern.

Mit den Hilfen hatte sich Karlsruhe bereits in zwei Eilverfahren befasst, beide Male ließ man der Politik den Vortritt. Die Notbremse werden die Richter deshalb kaum ziehen, eher werden sie versuchen, die Weichen neu zu stellen und den Zug auf ein anderes Gleis zu lenken, beispielsweise mit konkreteren Beteiligungsrechten des Bundestags statt Pauschalermächtigungen. Vorbild könnte des Parlamentsvorbehalt bei Auslands-Bundeswehreinsätzen sein.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird Griechengaben und Euro-Schirm persönlich verteidigen, auch dies dürfen die Kläger als kleinen Gewinn verbuchen. Schäuble weiß auch, dass Richter Udo Di Fabio das Urteil als Berichterstatter schreiben und prägen wird, wie einst das zum Lissabon-Vertrag, das dem Bundestag eine „Integrationsverantwortung“ aufbürdete.

Di Fabios Amtszeit endet in einem halben Jahr, vielleicht sieht sich der EU-Skeptiker, wie beim Lissabon-Urteil, noch einmal zu Überzeugungsarbeit veranlasst, weil, wie er meint, dem zunehmend bundesstaatlichen Charakter der Union das legitimatorische Fundament fehlt. Damals gelang es ihm, durchaus überraschend, den gesamten Senat im Ergebnis auf seine Seite zu ziehen, nur in der Begründung wich ein Richter ab – in derart umstrittenen Fragen ein Kunststück. Wem solches gelingt, der muss sich allerdings auch kein zweites Mal beweisen.

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