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Politik: Verfassungsgericht lehnt Klage ehemaliger DDR-Offiziere ab

Der frühere Chef des für die Berliner Mauer zuständigen DDR-Grenzkommandos Mitte, Erich Wöllner, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Totschlags gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde von Wöllner und drei seiner Stellvertreter nicht zur Entscheidung an.

Der frühere Chef des für die Berliner Mauer zuständigen DDR-Grenzkommandos Mitte, Erich Wöllner, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Totschlags gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde von Wöllner und drei seiner Stellvertreter nicht zur Entscheidung an. Zugleich entsprach die dritte Kammer dem Antrag der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach, die sich wegen ihres Engagements als Berliner Justizsenatorin für die Verfolgung von DDR-Unrecht selbst als befangen abgelehnt hatte.

Der einstige Generalmajor Wöllner war vom Landgericht Berlin im März 1998 wegen sechsfachen Totschlags an jungen DDR-Flüchtlingen zwischen 1980 und 1989 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Oberst Günter Leo erhielt wegen Totschlags und Beihilfe zum Totschlag drei Jahre und drei Monate Haft, die ehemaligen Offiziere Heinz Geschke und Werner Michael wurden wegen Beihilfe zum Totschlag zu je drei Jahren verurteilt. Ihrem Einwand, die Urteile verstießen gegen das Verbot der rückwirkenden Anwendung von Strafgesetzen, folgten die Karlsruher Richter nicht: Bei schwerstem kriminellen Unrecht und der Missachtung allgemein anerkannter Menschenrechte könnten sich die Offiziere nicht auf die DDR-Rechtslage berufen. "Extremes staatliches Unrecht" habe in der Praxis der DDR den Grundsatz außer Kraft gesetzt, dass eine Tat nur bestraft werden könne, wenn sie vorher als strafbar gesetzlich bestimmt worden. Zur Selbstablehnung der Gerichtspräsidentin sagte die Kammer, Limbach sei vor allem als Verantwortliche für die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität dafür eingetreten, dass die Verfassung einer Strafverfolgung wegen der Schüsse an der Mauer nicht entgegenstehe. Daher sei die Besorgnis, sie sei als Richterin in dieser Frage nicht mehr offen, unter diesen Umständen "nachvollziehbar".

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