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Verfassungsgericht: Regierung hat BND-Ausschuss zu sehr behindert

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Organklage gegen die Bundesregierung stattgegeben. Deren Beschränkungen für die Befragung im BND-Untersuchungsausschuss verstießen gegen das Grundgesetz

Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Karlsruher Richter die Aufklärungsarbeit des BND-Untersuchungsausschuss zu sehr eingeengt. Wie es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss heißt, verletzen die eingeschränkten Aussagegenehmigungen sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags.

Die Bundesregierung hatte sich bei den Aussagen von Ministern und Beamten vor allem zu den Komplexen der verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz auf einen "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" berufen.

Die Opposition von FDP, Grünen und Linksfraktion sah die Arbeit des Ausschusses dadurch behindert und reichte in Karlsruhe eine Organklage ein.

Dieser gaben die Verfassungsrichter nun weitestgehend statt: Sich pauschal auf die zulässigen Gründe zur Begrenzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts zu berufen – wie das Staatswohl oder die exekutive Eigenverantwortung – sei in keinem Fall ausreichend.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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