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NPD-Landesparteitag Thüringen im März in Kirchheim

© Martin Schutt/dpa

Verfassungsgerichtshof Thüringen: Minister-Protestaufruf gegen NPD-Parteitag war nicht rechtens

Die thüringische Sozialministerin Heike Taubert (SPD) hat im März gegen einen NPD-Parteitag mobilisiert. Das war nicht in Ordnung, urteilte der Landesverfassungsgerichtshof in Weimar.

Minister dürfen vor Wahlen nicht zu Protesten gegen Parteitage anderer zugelassener Parteien aufrufen - auch nicht solche der rechtsextremen NPD. Denn das beeinträchtige die Chancengleichheit der politischen Parteien bei
Wahlen, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar.

Konkret ging es um Sozialministerin Heike Taubert (SPD), die im März zu Protesten gegen einen NPD-Parteitag aufgerufen hatte, auf dem die Partei ihre Liste für die Landtagswahl aufstellte. Die NPD klagte gegen dagegen und
bekam nun von den Verfassungsrichtern recht.

Taubert habe gegen ihre Pflicht zu parteipolitischer Neutralität verstoßen und zulasten der NPD in den laufenden Landtags- und Kommunalwahlkampf eingegriffen, erklärte das Gericht. „Die Ministerin kann sich selbst nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, da sie nicht als Privatperson, sondern als Amtsträgerin zu den Protesten aufgerufen hat.“ Ein solcher Aufruf könne die Wahlchancen der Partei schmälern. „Hierdurch verhält sich der
Staat nicht mehr neutral, sondern wird selbst Partei.“ (dpa)

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