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Politik: Verfassungsrichter billigen Homo-Ehe

Von Jost Müller-Neuhof und Robert von Rimscha Das Urteil betrifft den ersten Teil des so genannten Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit dem homosexuellen Partnern eheähnliche Rechte etwa bei Unterhalt, Umgang und n eingeräumt werden. Ein zweiter Teil, der vor allem steuerliche Regelungen enthält, war vom Bundesrat abgelehnt worden.

Von Jost Müller-Neuhof

und Robert von Rimscha

Das Urteil betrifft den ersten Teil des so genannten Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit dem homosexuellen Partnern eheähnliche Rechte etwa bei Unterhalt, Umgang und n eingeräumt werden. Ein zweiter Teil, der vor allem steuerliche Regelungen enthält, war vom Bundesrat abgelehnt worden.

Die Richter betonten in ihrem mit einer Mehrheit von fünf zu drei Stimmen gefällten Urteil, es sei verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensformen im Abstand zur Ehe ausgestaltet werden müssten. Die Lebenspartnerschaft müsse deshalb nicht mit weniger Rechten als die Ehe versehen werden. Der Schutz- und Förderauftrag gebiete nur, dafür Sorge zu tragen, dass die Ehe die Funktion zu erfüllen habe, die ihr von der Verfassung zugewiesen sei. Zwei Richter fügten dem Urteil abweichende Voten bei. Ihnen zufolge dürfe der Gesetzgeber „nicht über wesentliche Strukturprinzipien der Ehe verfügen“, wozu gehöre, dass beide Partner verschiedenen Geschlechts seien. Das Lebenspartnerschaftsgesetz jedoch stelle die homosexuelle Gemeinschaft der Ehe gleich.

Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye zeigte sich „beglückt“. Die Regierung erwarte, dass das Ergänzungsgesetz nun zügig verabschiedet werden könne. Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck sprach von einem „Sieg auf der ganzen Linie“. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte: „Der heutige Tag ist das beste Beispiel, warum Rot-Grün weiter regieren muss.“ Die „hinterwäldlerische Anti-Homo-Politik“ der Union sei gescheitert. „Blamiert und demaskiert“ seien auch die FDP und Guido Westerwelle, weil sie das Gesetz wegen eines angeblichen mangelnden Abstands zur Ehe nicht mitgetragen hätten. Jetzt müsse das Ergänzungsgesetz kommen, für das Karlsruhe „eindeutig den Weg“ geebnet habe. Für die kommende Legislatur kündigte Roth das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare an. Der SPD-Innenpolitiker Ludwig Stiegler sagte dem Tagesspiegel, ein „fortschrittliches, zeitangepasstes Weltbild“ habe „gegen ein reaktionäres gesiegt“. Bayerns Innenminister Beckstein sagte, er lehne die Steuervergünstigungen im Ergänzungsgesetz weiterhin ab.

Die katholische Kirche hat das Karlsruher Urteil mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung bringe eine „dramatische Verschiebung im Wertebewusstsein“ zum Ausdruck, sagte der Vorsitzende der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, in Bonn. Die Ehe komme zu kurz.

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