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Der Innenminister fordert einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.

© Stefanie Loos/Reuters

Verfassungsschutz: Der reformierte Geheimdienst

Als Konsequenz aus dem NSU-Skandal will Innenminister Thomas de Maizière mehr Kooperation der Sicherheitsbehörden. Der generellen "Abschaltung" von V-Leuten erteilt der CDU-Minister eine klare Absage.

Von Matthias Meisner

Den Rüffel an die von der Linkspartei geführte Landesregierung in Thüringen kann er sich nicht verkneifen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellt am Mittwoch den 50-seitigen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfassungsschutzes vor – wenige Tage also, nachdem die Ramelow-Regierung angekündigt hat, auf den Einsatz von V-Leuten ganz zu verzichten. De Maizière hingegen nennt diese Verbindungsleute „unersetzbar für die Informationsgewinnung“. Auch wenn es, wie der Minister hinzufügt, dabei oft um Menschen gehe, „mit denen man sonst nicht zusammenarbeiten möchte“.

Die generelle Abschaltung aber, die die rot-rot-grüne Regierung umsetzen will, ist aus Sicht de Maizières eine „exakt falsche Entscheidung“, die möglicherweise auch Auswirkungen auf den künftigen Austausch der Verfassungsschutzbehörden hat. „Es gibt kein Rosinenpicken. Im Verbund ist man Gebender und Nehmender.“ Auf die Frage, ob künftig V-Leute im Auftrag des Bundesamtes im Freistaat unterwegs sein werden, sagt der Innenminister: „Das kann ich so noch nicht beantworten."

Die Reform des Verfassungsschutzes ist eine Konsequenz aus dem NSU-Skandal. „Dem Schock des Versagens folgte die Entschlossenheit zur Reform und Veränderung“, sagt de Maizière. Kernpunkte der Reform sind eine Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in seiner Zentralstellenfunktion, zugleich soll der Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verbessert werden.

Deutschlands oberste Datenschützerin hat Bedenken

Für den Informationsaustausch wird ein gemeinsames „Nachrichtendienstliches Verbundsystem“ (Nadis) geschaffen. Datenschutzbelange seien berücksichtigt, heißt es aus dem Innenministerium – eine Einschätzung, der die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff allerdings widerspricht. Sie gibt „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ zu Protokoll, weil die Reform den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten aufweiche. Die Auswirkungen der Reform auf den Schutz persönlicher Daten wären „gravierend“.

Bei den V-Leuten wird nach Darstellung de Maizières „Klarheit“ über deren Einsatz geschaffen. So wird festgelegt, wer für die Informationsgewinnung in der extremistischen Szene überhaupt angeworben werden darf – also zum Beispiel keine Minderjährigen. Geregelt ist auch, welche Straftaten den V-Leuten im Rahmen ihrer Tätigkeit erlaubt werden.

Es geht dabei um ein „zulässiges szenetypisches Verhalten“, also zum Beispiel die Missachtung eines versammlungsrechtlichen Vermummungsverbotes. Sachbeschädigungen sind verboten. „Das Verhalten muss zur Akzeptanz in der Szene unerlässlich und darf nicht unverhältnismäßig sein“, erklärt das Ministerium. De Maizière macht deutlich, dass es dabei auch um den Schutz von Beamten in den Ministerien geht, die als V-Mann-Führer sonst möglicherweise wegen Beihilfe zu Straftaten belangt werden könnten.

"V-Leute schnellstmöglich abschalten"

Die Opposition empört sich über die Pläne der Regierung. „Wer den Verfassungsschutz personell verstärkt und mit mehr Befugnissen ausstattet, belohnt ein intransparentes System, das bislang auf ganzer Ebene versagt hat und schwer in Einklang mit Bürgerrechten zu bringen ist“, sagt zum Beispiel der Linken-Abgeordnete Jan Korte.

Die Bundesregierung wolle offenbar einen zentralen Inlandsgeheimdienst und eine neue Sicherheitsarchitektur aufbauen, „die vor allem auf Datensammelei, Überwachung und V-Leute setzt“. Der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums im Bundestag, der Linken-Politiker André Hahn, erklärt: „Der Bund sollte Thüringen folgen und die V-Leute schnellstmöglich abschalten.“

Auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele meint, die Bundesregierung ziehe die falschen Schlussfolgerungen aus dem „Totalversagen“ des Verfassungsschutzes bei der Aufklärung des NSU. Die Ämter würden auch künftig nicht voneinander wissen, ob und welche V-Leute wo aktiv seien. „Parallel- und Doppelarbeit, Konkurrenzen und Gegeneinander werden auch künftig an der Tagesordnung sein.“

Ströbele kritisiert zudem, dass eine parlamentarische Kontrolle des V-Leute-Einsatzes nicht vorgesehen ist. Was Minister de Maizière zugibt. „Wir haben das erwogen und verworfen. Ein Einzelfalleinsatzgenehmigungsverfahren ist bei näherer Betrachtung nicht besonders hilfreich.“

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