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Verfassungsschutz: Zweifel an Beobachtung der Linkspartei

Gregor Gysi und Oscar Lafontaine wird es freuen: Der Verfassungsschutz hat neuerdings Zweifel an der Observierung der Partei "Die Linke" . SPD und CDU halten sie auch nicht für rechtsmäßig.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", die Grundsatzpapiere der Partei enthielten zwar Hinweise auf das Ziel, das politische System zu überwinden. "Man muss sich dennoch immer fragen, ob es noch verhältnismäßig ist, die Linke zu beobachten."

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der Zeitung: "Eine generelle Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz ist nicht angebracht und auch gesetzlich nicht mehr gedeckt. Ich halte sie deshalb für rechtswidrig." Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte: "Ich frage mich, ob die Erkenntnisse, die man bisher über die Linkspartei hat, eine flächendeckende Beobachtung notwendig machen."

Fromm: "Keine einfache Abwägung"

Nach Informationen der "FAS" will das Bundesinnenministerium die Beobachtung im Zuge einer Verfassungsschutzreform beenden. Fromm sagte, es handele sich um "keine ganz einfache Abwägung". Die Fusion von Linkspartei und WASG sei Anlass gewesen, die Beobachtungspraxis zu überprüfen: "Das muss in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium geprüft werden." Bis zu einer Entscheidung werde jedoch weiter beobachtet.

Das Saarland hatte kürzlich als erstes westliches Bundesland entschieden, die Beobachtung der Partei Die Linke einzustellen. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, sagte der "FAS": "Wenn das Saarland unter CDU-Führung entscheidet, die Beobachtung einzustellen, sollte das Anlass für den Bundesinnenminister sein, die bisherige Praxis zu überdenken."

Mitte Januar hatte das Verwaltungsgericht Köln die Beobachtung des Linke-Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtswidrig eingestuft. Es entschied jedoch nicht darüber, ob die Partei beobachtet werden darf. (hu/dpa)

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