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Proteste am 8. Mai zum 75. Tag der Befreiung vom Faschismus. Zu den Kundgebungen hatte die VVN-BdA aufgerufen.

© imago images/Jannis Große

Exklusiv

Verfolgte des Naziregimes verlieren Gemeinnützigkeit: Bundesregierung verteidigt Vorgehen gegen Antifaschisten

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ist nicht mehr gemeinnützig. Der Zentralrat der Juden kritisiert das als „falsches Signal“.

Von Matthias Meisner

Der Fall sorgte für Aufsehen und Empörung: Im November vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das Berliner Finanzamt für Körperschaften I der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen hat, Spenden also steuerlich nicht mehr absetzbar sind. Ausschlaggebend war die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes, wonach es sich bei der VVN-BdA um einen linksextremistisch beeinflussten Verein handelt.

Die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano sprach in einem Offenen Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) von einer „unsäglichen, ungerechten Entscheidung“. Auch viele andere protestierten, unter anderem das Internationale Auschwitz Komitee. Das zuständige Berliner Finanzamt lenkte zumindest einen Schritt weit ein, stundete der VVN-BdA eine fünfstellige Steuerschuld - ein Etappensieg.

Im Grundsatz aber geht die Bundesregierung davon aus, dass die zuständigen Finanzbehörden und auch der Verfassungsschutz alles richtig gemacht haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Die Bundesregierung habe keine Aufsichtskontrolle über einzelne Finanzämter, versichert Innen-Staatssekretär Günter Krings in der Regierungs-Antwort, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Entscheidung in steuerlichen Einzelfällen „obliegt nach der verfassungsgemäßen Kompetenzordnung dem jeweils zuständigen Finanzamt“, argumentiert er.

Dossier des bayerischen Verfassungsschutzes

Die Entscheidung zur VVN-BdA hat eine kuriose Note: Sie geht auf Dossiers des bayerischen Verfassungsschutzes zurück. Dort wird die Organisation im Bericht im Kapitel Linksextremismus gelistet. Über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit entschieden wurde indes bei einem Finanzamt in Berlin, dem Sitz des Bundesverbandes der Organisation. Die Bundesregierung will nicht einmal sagen, ob die VVN-BdA auf Bundesebene überhaupt vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

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Der Historiker Patrice Poutrus, der unter anderem zum Antifaschismus in der DDR publizierte, nennt das Vorgehen gegen die VVN-BdA schon vor diesem Hintergrund einen Skandal. Er sagt dem Tagesspiegel: „Es wird so getan, als ob es sich um einen Faktencheck handelt. In Wirklichkeit aber hat der bayerische Verfassungsschutz eine ganz klare politische Bewertung abgegeben.“ Die angeblichen Erkenntnisse seien nicht justiziabel überprüfbar. Und das, wie Poutrus unter Hinweis auf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hinzufügt, bei einem Geheimdienst, der „besonders allergisch“ sei, wenn es um linke Aktivitäten gehe.

Innenministerium: Berliner Finanzamt hat richtig gehandelt

Das Bundesinnenministerium verteidigt dagegen das Vorgehen der Behörden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es: „Eine der Aufgaben des Verfassungsschutzbehörden ist, die Bevölkerung über als extremistisch eingestufte Organisationen zu informieren.“ Würden Organisationen in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines der Länder als extremistisch eingestuft, sei „die Steuerverwaltung verpflichtet, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu veranlassen“. Gegen eine solche Entscheidung stehe der Rechtsweg offen.

Welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu Verstößen der VVN-BdA gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung hat, bleibt derweil offen. Sie verweigert dazu die Antwort.

Auskünfte dazu könnten „negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden“ haben, schreibt Innen-Staatssekretär Günter Krings. Es könne so die Sicherheit der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigt werden.

Selbst eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar wäre, müsse deshalb ausscheiden. „Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.“

Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts

Krings bekräftigte in der Regierungsantwort lediglich die Ankündigung, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen wolle. Im Januar war allerdings bekannt geworden, dass das Projekt auch in der Vorhabenplanung der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 nicht enthalten ist - die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann warf Finanzminister Scholz damals „Nichtstun“ vor.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.

© Andreas Gebert/Reuters

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die Entscheidung des Berliner Finanzamtes für falsch. Sein Präsident Josef Schuster sagte dem Tagesspiegel: „Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten hat sich über Jahrzehnte für die Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern eingesetzt. Bis heute ist die VVN-BdA aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht nachzuvollziehen und gerade in diesen Zeiten ein falsches Signal.“

Die Linke spricht von Rechtsbeugung

Auch die Fragestellerin, die Linken-Abgeordnete Brigitte Freihold, empört das Vorgehen gegen die nach ihren Worten älteste und generationenübergreifende antifaschistische Organisation in Deutschland. „Gegen große gesellschaftliche Widerstände“ habe die VVN-BdA „wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind", schreibt die erinnerungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in ihrer parlamentarischen Anfrage.

Den Entzug der Gemeinnützigkeit auf der Grundlage einer Nennung im Verfassungsschutzbericht sei „eindeutig Rechtsbeugung“, sagte Freihold dem Tagesspiegel. Und: „Weder Finanzbehörden noch der Verfassungsschutz haben das Recht auf ideologisch begründete parteipolitische Alleingänge, sondern sind an das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates gebunden.“ Kontroversität in der politischen Bildung und Kritik an wachsendem Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sei gerade auch nach den Morden des NSU, in Hanau und Halle, durch das Grundgesetz gedeckt und für eine Demokratie unabdingbar.

Die VVN-BdA hatte zuletzt am 8. Mai in vielen deutschen Städten Proteste mit dem Ziel, organisiert, den Tag der Befreiung bundesweit als Feiertag zu etablieren, wie es in Berlin in diesem Jahr einmalig der Fall war.

Diskussionen zur Gemeinnützigkeit hatte es zuletzt unter anderem mit Blick auf die Globalisierungskritiker von Attac gegeben, aber auch zu extrem rechten Vereinen wie Uniter, JouWatch oder dem Institut für Staatspolitik (IfS) des neurechten Publizisten Götz Kubitschek. Attac, JouWatch und Uniter hatten die Gemeinnützigkeit verloren, beim IfS in Schnellroda wurde eine entsprechende Entscheidung wieder revidiert. Kubitscheks Thinktank darf nun wieder Spendenbescheinigungen ausstellen.

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