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Bis 1994 konnten queere Menschen in Deutschland vor Gericht wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt werden.

© imago/Westend61

Verfolgung von Homosexuellen: Entschädigung für Opfer des Paragrafen 175 kommt bei den wenigsten an

Erst seit drei Jahren zahlt der deutsche Staat denjenigen eine Entschädigung, die bis 1994 wegen offener Homosexualität verurteilt wurden. „Viel zu spät“, sagen Kritiker.

Sieben Millionen Euro – und kaum jemand ruft sie ab: Die Entschädigungen für homosexuelle Justizopfer kommen nur schleppend bei den Adressaten an. Wie das Bundesjustizministerium auf Tagesspiegel-Anfrage mitteilt, haben ehemals Verurteilte und Verfolgte seit Juli 2017 lediglich 274 Anträge auf Entschädigung gestellt.

Dabei hätten Schätzungen der Bundesregierung zufolge bis zu 5000 Homosexuelle einen Anspruch auf Entschädigung. Insgesamt schöpften die Antragsteller bislang 771.500 Euro von sieben Millionen Euro ab, etwa elf Prozent der verfügbaren Mittel.

Das Bundesamt für Justiz erfasst die Verurteilten und Verfolgten ohne Urteil separat. In der ersten Gruppe seien bislang 170 Anträge eingegangen, das ausgezahlte Entschädigungsvolumen beläuft sich auf 616.500 von sechs Millionen Euro, die dafür vorgesehen sind.

Daneben seien seit März 2019 noch mal 104 weitere Anträge eingegangen – von Personen, die nicht verurteilt wurden, aber zwischen 1945 und 1994 Verfolgung aufgrund ihrer Homosexualität erlitten haben. Die zweite Gruppe der Verfolgten (ohne Urteil) hat bislang 155.000 Euro geltend gemacht, von einer Million Euro, die im Haushalt dafür bereitstehen. Beiden Gruppen bleiben noch zwei Jahre, um den Rest zu beantragen.

Der Entschädigungsanspruch für Verurteilte liegt bei 3000 Euro je aufgehobenes Urteil und 1500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Am 22. Juli 2017 war das Gesetz in Kraft getreten.

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„Viel zu spät“, findet Jörg Steinert vom LSVD Berlin-Brandenburg. „Die Leute sterben oder sind zu alt oder krank, um einen Antrag zu stellen.“ Das Gesetz an sich sei gut und wichtig.

Viele sind traumatisiert und stellen keinen Antrag

Aber dass es bis Sommer 2017 gedauert habe, bis Entschädigungszahlungen möglich waren, bedeute in der Praxis, dass nur die Wenigsten ihr Recht noch geltend machen könnten. Zudem seien viele so traumatisiert, dass sie sich gar nicht mehr mit der Vergangenheit befassen wollten und deshalb von einem Antrag absähen.

Seit drei Jahren gelten diejenigen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen 1945 und 1994 verurteilt wurden und Freiheitsentziehung erlitten haben, offiziell als rehabilitiert.

Grundlage dafür ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung derjenigen, die in beiden deutschen Staaten nach dem 8. Mai 1945 in diesem Zusammenhang ein Urteil hinnehmen mussten. Kurz: „StrRehaHomG“.

Fast 70.000 Urteile

Was sich wie ein Ausrutscher auf der Tastatur liest, war für Betroffene und Angehörige ein Meilenstein. Eine späte Anerkennung für aus heutiger Sicht völlig zu Unrecht erlittenes Leid.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass es im besagten Zeitraum in beiden deutschen Staaten zu 69.000 Verurteilungen kam. Die Gesetzespassagen, nach denen diese Urteile ergingen, wurden in der BRD erst 1994, in der DDR bereits fünf Jahre früher, im Jahr 1989, abgeschafft.

Konkret waren das die Paragraphen 175 und 151. Von ihnen betroffen waren größtenteils Männer. Lesbische Frauen wurden ab 1968 unter Paragraph 151 in der ehemaligen DDR verfolgt. Nach Angaben des Justizministeriums waren bislang zwölf Antragsteller weiblich.

Paragraph 175 hat Leben zerstört“, stellte die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) fest – und ließ den Worten Taten folgen. Vor anderthalb Jahren weitete sie den Kreis der Berechtigten aus.

Mit der seit März 2019 geltenden Richtlinie reichen auch Ermittlungen oder andere Formen der Verfolgung ohne Urteil für einen Anspruch auf Entschädigung aus. So entstand Gruppe zwei unter den Antragstellern.

Die Bundesregierung rechnete nicht mit vielen Anträgen

Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, die Ausweitung habe für ein „erhöhtes Antragsaufkommen“ gesorgt. Wie viele Anträge in den kommenden zwei Jahren noch folgen werden, ist schwer einzuschätzen. „Eine genaue Benennung der Anzahl entschädigungsberechtigter Personen ist mangels hinreichender statistischer Angaben nicht möglich“, heißt es dazu.

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Als das Gesetz am 22. Juli 2017 in Kraft trat, sei die Bundesregierung davon ausgegangen, dass ein Großteil der Anspruchsberechtigten zum „Zeitpunkt des Inkrafttretens (…) vermutlich bereits verstorben“ sein dürfte.

Diesen Befund bestätigt auch André Schlegel, Geschäftsstellenleiter der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) in Köln. Am anderen Ende der Informationshotline ist seit drei Jahren von Montag bis Freitag jemand am Apparat. Unter der 0800 175 2017 erhalten Betroffene Auskunft zum Anspruch auf Entschädigungen.

Viele wüssten noch nicht einmal, dass sie einen hätten, sagt Schlegel. Es herrsche „eine große Unwissenheit“, das Thema sei „hochsensibel“, ihn und seine Kollegen würden regelmäßig „herzzerreißende Briefe“ erreichen.

Er hofft, dass aus den Briefen bis Juli 2022 noch genügend Anträge werden. „Es kommt nicht allzu oft vor, dass sich der Staat auf eine solche Art entschuldigt.“ Es wäre aus seiner Sicht deshalb gut, wenn mehr Menschen von dieser Entschädigungsmöglichkeit erführen.

Fatima Abbas

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