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Politik: Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn sich das Opfer nicht körperlich gewehrt hat

Es könnte der Schlussstrich unter eine überlange Reihe missverständlicher und zum Teil gar verfassungswidriger Urteile sein: Mit einem Entscheid, der bereits höchste Wellen schlägt, hat Italiens Oberstes Gericht, die Kassation, ein- für allemal festgelegt, dass Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn sich das Opfer nicht körperlich gewehrt hat: "Es genügt, dass die Betroffene zu Beginn der sexuellen Angriffe erklärt hat, dies nicht zu wollen." Damit werden gleich Dutzende vorangehender Urteile, sofern noch nicht rechtskräftig, umgestürzt, andere könnten mit einer Neueröffnung durch den Staatsanwalt enden.

Es könnte der Schlussstrich unter eine überlange Reihe missverständlicher und zum Teil gar verfassungswidriger Urteile sein: Mit einem Entscheid, der bereits höchste Wellen schlägt, hat Italiens Oberstes Gericht, die Kassation, ein- für allemal festgelegt, dass Vergewaltigung auch dann vorliegt, wenn sich das Opfer nicht körperlich gewehrt hat: "Es genügt, dass die Betroffene zu Beginn der sexuellen Angriffe erklärt hat, dies nicht zu wollen." Damit werden gleich Dutzende vorangehender Urteile, sofern noch nicht rechtskräftig, umgestürzt, andere könnten mit einer Neueröffnung durch den Staatsanwalt enden.

Der Fall betraf drei Jugendliche, die eine Freundin zum Sex gezwungen hatten: alle drei unbescholten, hatten sie die junge Frau nach dem Abendessen zu einer Spazierfahrt eingeladen, an einen abgelegenen Ort gebracht und waren dort über sie hergefallen. Dafür waren sie alle drei in zweiter Instanz zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, und ihre Verteidigung versuchte nun vor dem Kassationshof zumindest als mildernden Umstand ins Feld zu führen, dass die junge Frau "keinen physischen Widerstand geleistet" hatte, den Vergewaltigern daher "auch nicht erkennbar gewesen" sei, dass ihr Opfer nicht einverstanden war.

In der Tat ist die Feststellung des Unrechtsbewusstseins in derlei Fällen in Italien - wie auch in manch anderen Ländern - immer noch die umstrittenste Phase einschlägiger Prozesse. Verteidiger mutmaßen nicht selten, dass Frauen die Männer erst bewusst "heiß gemacht", sich dann aber entzogen hätten, und manchmal wird auch unterstellt, die Frau wolle sich lediglich nachträglich an einem Mann rächen, mit dem sie vorher gerne Beziehungen unterhalten hatte - und hänge ihm das Sexualdelikt an, nachdem er sie verlassen hat.

Spektakuläre, schwer umstrittene Urteile hatte es in den letzten Jahren zuhauf gegeben. So hatten Gerichte die Vergewaltigungen einer Frau, die im neunten Monat schwanger war und daher danach vorzeitige Wehen befürchten musste, nicht als "besonders schweren Fall" eingestuft und daher mildernde Umstände - wegen des sonstigen Tathergangs - zugelassen.

Der Kassationshof will nun offenbar männlichen Feinfühligkeiten bei den Richtern jeden Boden entziehen. So liegt eine Vergewaltigung vor, wenn das Opfer mit irgendeinem, auch nicht-physischen Mittel, gegen seinen Willen zum Sex gezwungen wird - und da genügt zum Beispiel bereits die Anwesenheit mehrerer Männer als "Druckmittel".

Alles in allem hat Italien mit seiner Entscheidung zweifellos einen weiteren Schritt zur Reform des Sexualstrafrechts getan. Bereits in den vergangenen Jahren waren die Rechte von Frauen auch in der Ehe verbessert worden. Der Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe wird seither konsequenter verfolgt. Andererseits hat die Kassation auch festgelegt, dass der Verstoß gegen die ehelichen Pflichten auch in der ständigen moralischen Herabsetzung der Frau bestehen kann: Eine Frau, die nach ständigen auch öffentlichen Erniedrigungen durch ihren Ehemann ein außereheliches Verhältnis begonnen hatte, wurde vom Vorwurf freigesprochen, sie sei schuld am Zerwürfnis mit ihrem Mann.

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