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Verhandlungsergebnis: Die Schwerpunkte der Innenpolitik

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hat die Arbeitsgruppe Innenpolitik in der Nacht zum Mittwoch einen Konsens in allen Bereichen erzielt. Die Innenpolitiker von Union und SPD verständigten sich dabei auf folgende Schwerpunkte:

INNERE SICHERHEIT

: Die Anti-Terror-Gesetze sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Möglich ist eine neue Strafbestimmung für Sympathiewerbung. Außerdem soll eine Anti-Terror-Datei aufgebaut werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll Präventivbefugnisse zur Abwehr des Terrorismus erhalten. Als Ergänzung des bereits verabschiedeten Luftsicherheitsgesetzes will eine große Koalition auch ein Seesicherheitsgesetz beschließen. Biometrische Verfahren für Pässe und Personalausweise sollen weiter ausgebaut werden.

Über den von der Union geforderten Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nochmals gesprochen werden. Karlsruhe befasst sich am 9. November mit dem Luftsicherheitsgesetz, das im Extremfall den Abschuss eines entführten Flugzeuges erlaubt. Nach Auffassung der Union hätte deswegen das Grundgesetz geändert werden müssen.

ZIVILSCHUTZ: Im Zivil- und Katastrophenschutz soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Dies betrifft die Steuerung und Koordinierung bei Großkatastrophen.

ZUWANDERUNG/INTEGRATION: Das seit Anfang des Jahres geltende Zuwanderungsgesetz soll auf seine Anwendung hin überprüft werden. Dabei geht es auch um die immer noch vorhandenen Kettenduldungen. Das Problem von Tausenden illegal hier lebenden Ausländern soll geprüft werden, ebenso ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger. Union und SPD streben eine bundeseinheitliche Anwendung des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts an. Die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer soll beschleunigt werden. Bei der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft soll der Einzubürgernde ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen. Als Folgerung aus dem Visa-Untersuchungsausschuss sollen künftig Grundsatzfragen der Visapolitik einvernehmlich vom Innen- und Außenministerium entschieden werden.

VERWALTUNG/BÜRGERGESELLSCHAFT: Beim Projekt moderner Staat soll die Kommunikationstechnik verstärkt eingesetzt werden. Angestrebt werden eine effiziente Verwaltung, Bürokratieabbau und Deregulierung. Möglich, aber noch nicht beschlossen ist die Einführung von Elementen direkter Demokratie, wie etwa Volksentscheiden auf Bundesebene.

ÖFFENTLICHER DIENST: Die Länder sollen künftig über die Besoldung ihrer Beamten selbst entscheiden. Damit fällt die bundeseinheitliche Besoldungsregelung für die 1,7 Millionen Beamten. Der Bund wäre dann nur noch für die weiterhin bundeseinheitlichen Statusrechte zuständig. Grundsätzliches Einvernehmen erzielten Union und SPD bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts auf Grundlage des vom Beamtenbund (dbb) und der Gewerkschaft ver.di erarbeiteten Eckpunktepapiers und des noch vom scheidenden Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfs, der das Beamtenrecht grundlegend reformieren und die Bezahlung nach Leistungskriterien ausrichten will. Das Gesetz würde dann aber zunächst nur für die 130.000 Bundesbeamten gelten.

(tso/dpa)

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