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Verkehrsrecht: Härtere Strafen für Verkehrsrowdys

Die Bundesregierung will die Bußgelder für Verkehrsrowdys verdoppeln. "Wer vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2000 Euro zahlen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee.

Hamburg - Verkehrsrowdys sollen künftig mit drakonischen Geldstrafen gestoppt werden, doch die Automobilclubs in Deutschland zweifeln an der Wirksamkeit saftiger Bußgelder. Raser und Drängler müssen sich auf eine Verdoppelung der Geldstrafen gefasst machen; bis zu 2000 Euro sollen künftig für vorsätzliche Delikte fällig werden, kündigte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Dienstag zur Eröffnung der Verkehrsministerkonferenz in Berlin an. «Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3000 Euro einstellen», sagte Tiefensee.

Auch bei Lkw-Fahrern will der Bund härter durchgreifen. Ein absichtlich überladener Lastwagen könnte künftig bis zu 2000 Euro Bußgeld kosten. Mit den Einnahmen werde die Bundesregierung nicht die Staatskasse füllen, sondern in Verkehrssicherheits-Projekte investieren. «Das erhöht die Glaubwürdigkeit dieser sehr harten, aber nach meiner Überzeugung notwendigen Maßnahme», erklärte Tiefensee.

Im vergangenen Jahr wurden bei Verkehrsunfällen in Deutschland 5300 Menschen getötet und mehr als 80 000 Personen schwer verletzt. Häufig waren Raser, Drängler und Drogenkonsumenten die Verursacher schwerer Unfälle. «Dagegen müssen wir mit drakonischen, abschreckenden Strafen vorgehen, um die vielen vernünftigen Autofahrer zu schützen», sagte Tiefensee. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich schmerze, würden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern. Bisher liegt der maximale Bußgeldrahmen für vorsätzliches Rasen und Drängeln bei 1000 Euro, bei maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum bei 1500 Euro.

Harsche Kritik zu den Plänen der Bundesregierung hagelte es aus den Automobilclubs. Der ADAC unterstellte dem Bund «rein finanzielle Interessen». Insbesondere für Drängler seien die Bußgelder erst Anfang Mai erhöht worden, sagte ADAC-Sprecher Jürgen Grieving in München: «Warum wartet man nicht erst einmal ab, ob diese Verschärfungen Wirkung zeigen?» Kontrolliert werden dürfe nicht dort, wo möglichst viele Sünder gefasst und möglichst hohe Bußgelder eingenommen werden könnten, sondern an Stellen, wo die Gefährdung besonders hoch sei.

ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe sieht den Vorstoß von Tiefensee als «Wegbereiter, den gesamten Bußgeldkatalog anzuheben». Der Katalog für fahrlässige Verkehrsverstöße, dessen Rahmen derzeit bis 500 Euro geht, müsse dann ebenfalls verdoppelt oder zumindest ähnlich drastisch angehoben werden. Der höchste konkrete Satz im Bußgeldkatalog liegt derzeit bei 475 Euro. Er wird zusammen mit einem Fahrverbot und Punkten verhängt für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 60 Stundenkilometer innerhalb geschlossener Ortschaften bei Sichtweiten unter 50 Meter. Das Bußgeld für Drängeln war zum 1. Mai von maximal 150 Euro auf 250 Euro angehoben worden, zudem drohen nun statt bisher ein Monat bis zu drei Monate Fahrverbot.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hält satte Geldstrafen für wirkungslos. «Gerade im Bereich des Alkoholismus und Drogenkonsums, gegen den der Minister nach eigenen Angaben vorgehen möchte, handelt es sich um Krankheitsbilder, die nicht mit höheren Geldstrafen behoben werden können», erklärte Pressesprecher Sven Janssen. Nach Ansicht des AvD habe sich die derzeit gültige Mischung aus Punktesystem und Bußgeld bewährt: «Die Angst davor, den Führerschein zu verlieren, ist deutlich größer als die Angst vor hohen Geldbußen.»

Der Auto Club Europa (ACE) sieht in den Tiefensee-Plänen einen endgültigen «Abschied vom Bußgeldparadies Deutschland». Laut ADAC gibt es im Ausland für Verkehrssünder deutlich höhere Strafen als in Deutschland, in Frankreich beispielsweise aber auch mehr Unfälle. (tso/dpa)

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