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Kinder

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Vermittlungsausschuss: Bundesrat tritt bei Kindergelderhöhung auf die Bremse

Der Bundesrat hat die Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags vorläufig gestoppt. Die Mehrheit der Länder rief am Freitag den Vermittlungsausschuss an, um vom Bund einen höheren Anteil an den Kosten zu erhalten.

Die vom Bundestag beschlossenen Verbesserungen für Familien müssen im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Der Bundesrat rief das Gremium am Freitag zum Familienleistungsgesetz an. Es sieht unter anderem eine Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Einführung eines Lernmittelzuschusses für Schüler aus Familien vor, die von "Hartz IV" oder Sozialhilfe leben. Die Länderkammer will im Vermittlungsverfahren eine Änderung der vorgesehenen Lastenverteilung zugunsten der Länder erreichen.

In der Debatte mahnte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) einen "großen Beitrag" des Bundes für eine faire Lastenverteilung an. Sellering machte sich zugleich dafür stark, dass die Kindergelderhöhung für eine Übergangszeit bei Beziehern von Sozialleistungen nicht darauf angerechnet wird, sondern ihnen "wirklich zur Verfügung steht". Einen entsprechenden Entschließungsantrag verabschiedete die Länderkammer in Anschluss an die Aussprache. Darin wird zugleich gefordert, die "Hartz IV"-Regelsätze für Kinder neu zu bemessen.

Finanzierung "an der Verfassung vorbei"

Der saarländische Regierungschef Peter Müller (CDU) betonte, die Gesetzesvorlage sehe eine "Veränderung der vereinbarten Lastenteilung zwischen Bund und Ländern" vor. Dabei habe der Bund die im Grundgesetz vorgesehene Lastenteilung "einseitig zulasten der Länder verändert".

Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) betonte, alle Länder begrüßten die vorgesehenen Fördermaßnahmen. Was der Bund jedoch bei der Lastenverteilung anbiete, sei zu wenig. Deshalb sei ausschließlich über diese Frage im Vermittlungsausschuss zu sprechen. Länder und Kommunen müssten nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages mehr als die Hälfte der finanziellen Lasten der Kindergelderhöhung tragen. Dies sei für die Länder nicht hinnehmbar.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) warf dem Bund vor, "an der Verfassung vorbei" die Finanzierung der Kindergelderhöhung nur zu 42,5 Prozent tragen zu wollen, obwohl 1996 ein Anteil von 74 Prozent festgelegt worden seien. Deubel wandte sich zugleich dagegen, den vorgesehenen Lernmittelzuschuss nur bis zum 10. Schuljahr zahlen zu wollen.

Helmut Stoltenberg[ddp]

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