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Vermittlungsausschuss: Städte und DGB fordern zügige Wohngelderhöhung

Der Streit um das Wohngeld geht weiter: Der Bundesrat hat das Wohngeldgesetz des Bundestags, laut dem Wohnhilfen um rund 60 Prozent erhöht werden sollen, vorerst gestoppt. Grund: Der Bundesrat wehrt sich dagegen, dass ein Großteil der Kosten von den Ländern zu tragen ist. Nun mischen sich auch DGB und Städtetag in den Streit ein.

Angesichts des politischen Streits über das Wohngeld haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund und Länder aufgefordert, sie sollten aufeinander zugehen. "Die Wohngeldreform sollte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden", forderte Städtetags-Präsident Christian Ude (SPD) am Mittwoch kurz vor Beginn der Vermittlungsverhandlungen von Bund und Ländern zu diesem Thema.

Künftig soll das Wohngeld an die Mieten und auch an die Entwicklung der Heizkosten geknüpft werden. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat kürzlich den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Er stoppte damit das Wohngeldgesetz des Bundestages. Es sieht eine Erhöhung der Wohnhilfen um rund 60 Prozent oder durchschnittlich von 90 auf 142 Euro pro Monat vor.

Länder fordern einen Anteil des Bundes von 20 Prozent

Der Bund dürfe die Kosten der Grundsicherung für etwa 682.000 Menschen nicht einseitig den Kommunen aufhalsen, forderte Ude. "Diese Kosten haben sich seit Einführung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt und liegen heute bei rund drei Milliarden Euro. Die bisherige Bundesbeteiligung in Höhe von 409 Millionen Euro reicht nicht aus und muss dynamisiert werden." Die Länder fordern vom Bund einen Anteil von 20 Prozent, also derzeit rund 620 Millionen Euro.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki erklärte: "Die vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Wohngeldreform darf nicht am Votum der Länderkammer scheitern." Seit 2001 sei das Wohngeld trotz steigender Mieten und Energiepreise nicht mehr erhöht worden. Die betroffenen einkommensschwachen Haushalte warteten deshalb dringend auf die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009, bei dem die Heizkosten dringend mit einbezogen werden müssten.

Der DGB fordere zudem, das Wohngeld vor allem für Niedriglohnempfänger anzuheben und höhere Einkommensfreibeträge für Geringverdiener einzuführen. "Um Hartz-IV-Bedürftigkeit zu vermeiden, sollten die sozialen Leistungen gestärkt werden, die dem Fürsorgesystem vorgelagert sind", unterstrich Claus Matecki. (sba/dpa)

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