zum Hauptinhalt
Reicht es noch? Sozialministerin Nahles möchte auch kleine Selbständige zur Altersvorsorge verpflichten.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Verpflichtende Altersvorsorge: Streit um die Selbständigen

Sozialministerin Andrea Nahles will auch alle Selbständigen zur Altersvorsorge verpflichten. Strittig ist allerdings, wieviel Wahlfreiheit sie dabei haben sollen.

Kurz vor der Bundestagswahl hat Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) ein Expertenkonzept zur verpflichtenden Altersvorsorge von Selbständigen veröffentlicht. Es sieht vor, dass sich die nicht abgesicherten Angehörigen dieser Berufsgruppe künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten, steuerlich begünstigten Basisrente – der sogenannten Rürup-Rente – entscheiden müssen. Solo-Selbständige mit nur einem Auftraggeber sollten die Beiträge allerdings nur hälftig aufbringen müssen. Die andere Hälfte hätten ihre Auftraggeber zu zahlen.

Vor allem Solo-Selbständige gelten als Risikogruppe

Sie wolle verhindern, dass die knapp drei Millionen Selbstständigen, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, in Altersarmut landen, hatte Nahles schon seit längerem angekündigt. Aus der Sicht von Rentenexperten sind insbesondere die mehr als zwei Millionen Solo-Selbständigen ein Problem. Sie gelten als eine der größten Risikogruppen für Altersarmut.

Die im Auftrag ihres Hauses erarbeiteten Vorschläge deckten sich aber nur zum Teil mit denen der Ministerin, betonte ein Sprecher. Sie stellten "lediglich einen Vorschlag von vielen dar, die zur Weiterentwicklung des von der gesetzlichen Rentenversicherung erfassten Versichertenkreises gemacht wurden".

Ministerium: Dauerhafte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung nicht vorgesehen

So sei nicht vorgesehen, „dass alle Selbstständigen dauerhaft eine Wahl zwischen einer Absicherung in der Rentenversicherung und einer privaten Form der Absicherung haben sollen“. Andernfalls drohten „gespaltene Alterssicherungen in verschiedenen Systemen und und eine mögliche negative Risikoselektion zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung“.

Umgekehrt halten die beauftragten Experten nichts davon, bislang unversicherte Selbständige einfach in die gesetzliche Rentenkasse zu zwingen. Wegen der empfohlenen „Befreiungsmöglichkeiten“ nennen Ulrich Preis und Felipe Temming vom Kölner Institut für deutsches und europäisches Sozialrecht ihren Reformvorschlag liberal und eine „kleine Lösung“. Zum einen könnten sich Selbständige demzufolge ebenso gut für eine privat finanzierte Basis-Rente entscheiden. Und zum andern soll sich ihre Vorsorgepflicht nur bis zur Höhe der Grundsicherung „zuzüglich eines gewissen Sicherheitspuffers“ erstrecken. Eine solche Reform sei jedenfalls „formell und materiell verfassungsgemäß“, so die Autoren.

Union möchte Betroffenen mehr Alternativen anbieten

Beifall findet diese Offenheit bei der Union. „Wahlfreiheit ist das Richtige“, sagte der Chef des Arbeitnehmerflügels der Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), dem Tagesspiegel. Allerdings sollte man Selbständigen nicht nur die Rürup-Rente, sondern „eine breitere Palette an Alternativen“ zur gesetzlichen Rentenversicherung zugestehen, findet er. Bedingung müsse einzig sein, dass daraus „regelmäßige monatliche Rentenzahlungen mindestens auf Grundsicherungsniveau“ flössen.

Die Idee, Solo-Selbständigen die Beiträge zur Hälfte von den Auftraggebern zahlen zu lassen, nannte Weiß indes zu kompliziert. Die Wissenschaftler begründen sie damit, dass sich diese Berufsgruppe in ähnlichem Abhängigkeitsverhältnis befinde wie Arbeitnehmer, denen ja auch die Arbeitgeber paritätisch beisprängen. Eine vergleichbare Regelung gibt es übrigens bereits für die rund 185.000 Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse. Sie zahlen nur einen hälftigen Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Den Rest bringen die Kunstverwerter mit 30 und der Bund mit 20 Prozent auf.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false