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Politik: Versammlungsrecht: Demo frei

Selbst der Union schien ihr Anliegen nicht mehr ganz geheuer. Ihr Antrag zur Einschränkung des Demonstrationsrechts war am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages noch gar nicht abgestimmt, da nahm sie einen Teil schon wieder selbst zurück.

Selbst der Union schien ihr Anliegen nicht mehr ganz geheuer. Ihr Antrag zur Einschränkung des Demonstrationsrechts war am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages noch gar nicht abgestimmt, da nahm sie einen Teil schon wieder selbst zurück. Demonstrationen an bedeutenden nationalen und historischen Orten sollten verboten werden können, so der Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Das Versammlungsverbot bereits bei der "Gefahr einer nachhaltigen, insbesondere außenpolitischen Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik" nahm die Union wieder heraus. Dennoch wurde der Antrag abgelehnt, und die Verschärfung des Demonstrationsrechts rückt in weite Ferne.

Die Stimmung ist gekippt. Nach mehrfachen Naziaufmärschen in der historischen Mitte Berlins waren die Wellen hoch geschlagen - bis zu Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Nicht nur Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) hatte Monat für Monat eine Gesetzesänderung gefordert, auch das sozialdemokratische Rheinland-Pfalz beschritt im Bundesrat den Weg einer Verschärfung des Versammlungsrechts. Und die Innenministerkonferenz forderte Schily zum Handeln auf. Doch der Minister, der noch im Herbst Zustimmung signalisiert hatte, wartet ab. Und am Mittwoch votierten nicht nur SPD und Grüne, sondern auch PDS und FDP gegen den Unionsantrag.

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach hatte ihn damit begründet, dass mit dem Neonazi-Aufmarsch am Brandenburger Tor im Januar 2000 das ganze Land blamiert und diskreditiert worden sei. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz warf der Union einen zu Teilen verfassungswidrigen Antrag vor. Und der Grünen-Politiker Cem Özdemir warnte: Grundrechte seien "kein Abreißkalender".

Die Entscheidung kann als Signal gelten. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse rechnet Wiefelspütz auch für die Abstimmung im Bundestag mit einem Nein. "Das wird abgelehnt", ist er sich sicher. Bosbach hofft noch auf Schily. Er forderte ihn auf, deutlich zu sagen, "ob er auch der Meinung ist, dass wir Aufmärsche von Neonazis klaglos hinnehmen müssen". Kanzler Schröder habe öffentlich erklärt, er könne im Ausland niemandem begreiflich machen, "dass wir solche Demonstrationen dulden".

Nach Einschätzung der Grünen ist jedoch aus dem Hause Schily kein neuer Vorstoß mehr zu erwarten. Die Mehrheitsverhältnisse hätten dem Minister zu denken gegeben. Darauf deute auch, dass außer dem Auftrag zu einem Gutachten nichts weiter unternommen worden sei. Verfassen soll es der ehemalige Verfassungsrichter, Dieter Grimm - der die liberale Rechtssprechung zum Versammlungsrecht mitgetragen hatte.

Wiefelspütz meinte, Gerichte wie Polizei hätten sich "auf die veränderte Situation eingestellt". Die Polizei bekäme Demonstrationen von Rechtsextremen und Neonazis besser ihn den Griff. Zudem habe das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung geändert. "In besonders gelagerten Fällen kann jetzt auch die öffentliche Ordnung in die Argumentation einfließen. Das ermöglicht Verlegungen und Verschiebungen solcher Demonstrationen." Auf dieser Grundlage könne man die Frage gelassener angehen.

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