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Schutzbedürftig? Gesundheitsminister Gröhe will den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei verbieten.

© Thilo Rückeis

Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arznei: Gröhe hat Apothekenschutzgesetz fertig

Gesundheitsminister Gröhe drängt auf ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtiger Arznei. Doch die SPD will seinen Vorstoß im Bundestag ablehnen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat seiner Ankündigung, den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei verbieten zu wollen, Taten folgen lassen. Der entsprechende Gesetzentwurf ging jetzt – versehen mit der Bitte um zügige Behandlung – an Kanzleramt und Koalitionsfraktionen. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Versandapotheken ihren Kunden auch Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Arznei gewähren dürfen, bestehe „noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf“, drängelt der Minister in einem Begleitschreiben.

Gröhe warnt vor "Inländerdiskriminierung"

Ohne Verbot drohten aufgrund der Preisbindung in Deutschland „erhebliche Auswirkungen auf die flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, heißt es in Gröhes 16-seitigem Gesetzentwurf.

Durch das EuGH-Urteil könnten Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland ihre Preise für deutsche Verbraucher frei gestalten. Inländische Apotheken dagegen unterlägen weiter einem einheitlichen Abgabepreis. „Gegenüber ausländischen Versandapotheken ist dies eine Inländerdiskriminierung.“

SPD will nicht zustimmen

Die SPD kündigte an, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Ein Versandhandelsverbot sei unzeitgemäß, sagte Fraktionsvize Karl Lauterbach dem Tagesspiegel. „Wir können die Menschen nicht zwingen, ihre Medikamente in Apotheken zu kaufen.“ Und das befürchtete Apothekensterben lasse sich auch anders verhindern als durch ein Versandhandelsverbot, etwa durch bessere Honorierung von Beratung und anderer Dienstleistungen. Die SPD werde dazu Vorschläge machen. Ob es aus SPD-Sicht dann auch Aufschläge für die Versorgung in ländlichen Gebieten geben sollte, ließ Lauterbach offen.

Auch die Grünen-Fraktion wehrt sich gegen Gröhes Pläne. Die Linkspartei dagegen sympathisiert mit dem geplanten Verbot. "Wir werden einer gesetzlichen Regelung auf jeden Fall nicht im Wege stehen", hatte ihre gesundheitspolitische Sprecherin, Kathrin Vogler schon in der vergangenen Woche versichert.

Bundesratsmehrheit für ein Verbot

Im Bundesrat sieht die Sache anders aus. Dort hatte sich Ende November eine knappe Mehrheit der Länder für ein entsprechendes Verbot starkgemacht. Die Initiative dafür ging von Bayern aus, das vor einem „ruinösen Preiskampf zulasten unserer Apotheken“ warnte. Und auch die SPD-regierten Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg schlossen sich dem Vorstoß an.

Ablehnend dagegen äußerten sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen

"Keine Auswirkungen auf das Preisniveau"

Gröhe betont, dass auch 21 andere EU-Staaten derartigen Versandhandel über nationales Recht verboten hätten. „Eine Freigabe des Preiswettbewerbs bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch für die inländischen (Versand-)Apotheken scheidet aus“, heißt es in seinem Entwurf. Und, durchaus optimistisch: „Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“

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