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Vorteil für Männer.  Aus der Sicht der Versicherer profitieren vor allem sie von der geplanten Sonderregelung zum Renteneintrittsalter.

© dpa

Versicherer stellen sich gegen Rentenpläne: "Rechtlich unzulässig"

Experten halten die Rentenpläne von Union und SPD für verfassungswidrig – und auch den Zeitplan zur Umsetzung für unrealistisch.

In ungewöhnlicher Schärfe hat sich die Deutsche Rentenversicherung gegen die wichtigsten Rentenpläne der Koalition gestellt. Präsident Herbert Rische bezeichnete die abschlagsfreie Rente mit 63 als „sehr kostspieliges Wahlgeschenk“ für Versicherte mit ohnehin relativ hohen Rentenansprüchen.

Zugleich warnte er bei der Bundesvertreterversammlung der Versicherer in Berlin eindringlich davor, die beschlossene Anhebung der sogenannten Mütterrenten aus den Rücklagen der Rentenversicherung zu finanzieren. Dies wäre „nicht nur ordnungspolitisch falsch und rechtlich unzulässig“, sagte Rische. Es hätte auch „gravierende finanzielle Auswirkungen“ für die gesetzlich Versicherten.

Eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft

Dass sich zur Finanzierung des Milliardenprojekts Mütterrente im Koalitionsvertrag kein Wort findet, scheint den Rentenpräsidenten nicht zu beruhigen. Da die Union bisher eine Finanzierung aus Beitragsmitteln favorisiert habe, sei „zu befürchten“, dass diese nun auch kommen solle. Die Honorierung von Erziehungsleistungen sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betonte Rische. Schließlich profitierten davon auch Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert seien. Folglich verstoße eine Beitragsfinanzierung auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, sie sei „verfassungswidrig“.

Union und SPD wollen Müttern oder Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind ein Erziehungsjahr mehr anrechnen als bisher. Dadurch würde sich deren monatliche Rente im Osten um knapp 26 Euro und im Westen um gut 28 Euro erhöhen.

Bis 2018 alle Rücklagen verbraucht

Die finanzielle Dimension des Projekts beleuchtete der amtierende Vorstandvorsitzende der Rentenversicherung, Alexander Gunkel. Die Mehrausgaben addierten sich durch die Mütterrente bis 2018 auf rund 30 Milliarden Euro, rechnete er vor. Bei einer Beitragsfinanzierung wären somit sämtliche Rücklagen aufgezehrt. In den Folgejahren müsse der Beitragssatz dann „im Mittel um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als ohne Ausweitung der Kindererziehungszeiten“.

Auch mit dem SPD-Projekt einer vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte hadern die Versicherer – obwohl es eine vergleichbare, wenn auch weniger weit reichende Regelung bereits seit 2012 gibt. Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, kann seine Altersrente seither – trotz des allmählich ansteigenden Renteneintrittsalters – weiter mit 65 in Anspruch nehmen. „Schon diese Ausnahme schmälert die entlastende Wirkung der Rente mit 67 erheblich“, schimpfte Rische.

Wer viel hat, bekommt noch mehr

Zudem habe man damit genau die Erfahrungen gemacht, die man befürchtet habe. Frauen profitierten von dem neuen Angebot fast gar nicht. Rund 86 Prozent der Anspruchsberechtigten seien Männer. Und die Abschlagsfreiheit begünstige vor allem diejenigen, die ohnehin auf relativ hohe Rentenansprüche kämen. So betrage die Altersrente für langjährig Versicherte für männliche West-Rentner im Schnitt 1465 Euro, West-Frauen kämen auf 1100 Euro. Zum Vergleich: Für gewöhnliche Altersrentner liegen die Zahlbeträge bei 1005 Euro (Männer/West) und 508 Euro (Frauen/West). Zahlen für Ostdeutschland wurden nicht genannt.

Vorgesehen sei nun, „dass diese problematische Regelung noch ausgeweitet wird“, klagte Rische. Aus der abschlagsfreien Rente mit 65 werde eine mit 63. Und die Anspruchsvoraussetzungen würden "noch großzügiger", weil künftig auch bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit mitberücksichtigt würden.

Die Zeitpläne der Regierung sind aus Versicherersicht zudem unrealistisch. Laut Koalitionsvertrag sollen die neue Mütterrente, die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2014 kommen. Für die letzten beiden Projekte sei dies "denkbar", wenn im Januar ein Referentenentwurf vorliege, sagte Rische. Die Mütterrente könne aber frühestens zum Oktober 2014 umgesetzt werden.

Kritik an Beitragstrickserei

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat andere Bedenken. In einem Gutachten schreiben die Experten, dass der zum Jahreswechsel geplante Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitrages von 18,9 auf 18,3 Prozent noch im Dezember gesetzlich beschlossen werden müsste. Die Koalitionäre dagegen wollen das notwendige Gesetz wegen des noch abzuwartenden SPD-Mitgliederentscheids in diesem Jahr nur in erster Lesung beraten, als Termin wurde der 19. Dezember genannt. Beschlossen werden soll es dann erst Anfang Februar 2014 – und rückwirkend gelten. Dies sei verfassungsrechtlich nicht möglich, bekamen sie nun bescheinigt. Was bedeuten würde: Schwarz-Rot müsste den Rentenbeitrag zum Jahreswechsel senken – um ihn drei Monate später, zum April 2014, wieder erhöhen zu dürfen.

Dass ein solches Manöver die Akzeptanz für ihre Rentenvorhaben befördern könnte, ist kaum anzunehmen.

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