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Politik: Verstoß gegen Verfassung? Bedenken im Bundesrat gegen Verbrauchergesetz

Berlin - Am Freitag soll der Bundesrat das seit Jahren geplante Verbraucherinformationsgesetz beschließen. Doch es gibt ein Problem: Das Gesetz ist möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Berlin - Am Freitag soll der Bundesrat das seit Jahren geplante Verbraucherinformationsgesetz beschließen. Doch es gibt ein Problem: Das Gesetz ist möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Genauer gesagt: Der Entwurf, dem der Bundestag im Juli zustimmte, könnte durch das Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September verfassungswidrig geworden sein. Der Knackpunkt ist die Pflicht der Kommunen, Auskünfte zu geben, wenn Verbraucher dies fordern – etwa bei Lebensmittelskandalen.

Von der Sache her ist das unstrittig. Doch wurde mit der Föderalismusreform dem Bund untersagt, den Kommunen per Gesetz Aufgaben zu übertragen. Denn die kosten Geld, und im Gegensatz zu den Landesverfassungen kennt das Grundgesetz kein Konnexitätsprinzip, wonach die Kosten der Kommunen vom Gesetzgeber übernommen werden. Bundesgesetze zu Lasten der Kommunen – das sollte es nicht mehr geben.

Schon am 5. September hat der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) den Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag die verfassungsrechtlichen Bedenken schriftlich mitgeteilt. Stegner, Vorsitzender des Bundesrats-Innenausschusses, befürchtet, dass eine direkte Aufgabenübertragung vorliegen könnte, die nicht mehr zulässig sei und daher korrigiert werden müsse. Er weist darauf hin, „dass der Bundespräsident möglicherweise die Ausfertigung des Gesetzes verweigern könnte“. Im Bundesrats-Innenausschuss erhob auch Sachsen-Anhalt verfassungsrechtliche Einwände. Das Gesetz werde „zu einem gewissen Mehraufwand in der unmittelbaren Landesverwaltung sowie bei den Kommunen führen. Es fehlt eine Kostenausgleichsregelung, die dem Konnexitätsprinzip genügt“.

Die Bedenken werden nicht in allen Ländern geteilt. Die Informationspflicht sei keine neue Aufgabe für die Kommunen, sondern nur eine Ausweitung bisheriger Aufgaben, heißt es. Nicht ausgeschlossen wird in Länderkreisen aber, dass die Kommunen das ganz anders sehen und gegen das Gesetz klagen werden. Ein Scheitern in Karlsruhe ist also möglich.

Möglich wäre aber auch, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort könnte das Gesetz repariert und verfassungskonform gemacht werden. Es würde schon reichen, den Ländern zu überlassen, wer die Bürger informiert. In der Vermittlung könnte zudem ein zweiter Punkt korrigiert werden, der verfassungsrechtlich bedenklich ist. Das Verwaltungsverfahren wird nämlich im Gesetz bundeseinheitlich geregelt, was nach der neuen Verfassung nur im Ausnahmefall gelten soll und vom Bund konkret begründet werden muss. Eine solche Begründung fehlt aber.

Eine dritte Panne wäre aus Ländersicht auch noch zu beheben. Das Gesetz soll erst ein halbes Jahr nach Verabschiedung in Kraft treten. Diese Frist geht ausgerechnet auf einen Passus der Föderalismusreform zurück – der aber in letzter Minute gestrichen wurde. Die Länder verweisen nun darauf, dass nach einer Reparatur das Gesetz sofort in Kraft treten könne. Ob es zum Vermittlungsverfahren kommt, ist unklar. Einige Länder schrecken offenbar davor zurück – mit Blick auf die Koalitionszwistigkeiten in Berlin.

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