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Politik: Verteidiger beklagen unfaires Verfahren gegen Motassadeq „Angeklagter hat Attentate vom 11. September nicht mitverursacht“

Hamburg. Im Hamburger Al-Qaida-Prozess haben die beiden Verteidiger des Angeklagten Mounir al Motassadeq einen Freispruch gefordert.

Von Frank Jansen

Hamburg. Im Hamburger Al-Qaida-Prozess haben die beiden Verteidiger des Angeklagten Mounir al Motassadeq einen Freispruch gefordert. Die Anschläge des 11. September seien von Motassadeq „in keinster Weise mitverursacht worden“, sagte Anwalt Hartmut Jacobi in seinem Plädoyer. Jacobi und sein Kollege Hans Leistritz hatten drei Stunden lang vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Anklage der Bundesanwaltschaft sowie belastende Zeugenaussagen als unglaubwürdig dargestellt. Es gebe nur „Vermutungen, Spekulationen und Interpretationen von Gesinnung“, sagte Leistritz. Die Bundesanwaltschaft wirft Motassadeq vor, er habe die Hamburger Terrorzelle um die Selbstmordpiloten Mohammed Atta, Marwan al Shehhi und Ziad Jarrah mit finanziellen Transaktionen unterstützt und dadurch Beihilfe zum Mord an 3045 Menschen geleistet. Vergangene Woche hatte die Bundesanwaltschaft 15 Jahre Haft gefordert.

Die zwei Verteidiger führten mehr als 20 Punkte auf, um die Vorwürfe zu entkräften. So sei die Aussage eines Zeugen anzuzweifeln, der aus einem mitgehörten Gespräch Motassadeqs zitierte, „die Juden werden verbrennen und wir werden auf ihren Gräbern tanzen“. Motassadeqs Gesprächspartner habe sich vor Gericht daran nicht erinnern können, so Jacobi. Dass al Shehhi im Sommer 1998 Motassadeq eine Generalvollmacht gab, sei angesichts einer Reise al Shehhis zu seiner Familie „nachvollziehbar“, sagte Leistritz. Nach Ansicht der Verteidiger waren alle Motassadeq vorgeworfenen Handlungen „für sich gesehen neutral“. Es sei aber möglich, dass er ohne sein Wissen von den Terroristen benutzt worden sei.

Nach Ansicht der Verteidiger hatte Motassadeq kein faires Verfahren. Es sei unmöglich gewesen, wichtige Zeugen zu hören, weil sie im Ausland festgehalten werden. Dies gelte etwa für Ramzi Binalshibh, der von Hamburg aus die Anschläge des 11. September mitorganisiert haben soll. Es sei „der Gipfel rechtsstaatswidrigen Verhaltens“, dass die Bundesanwaltschaft geheime Unterlagen über Aussagen dieser Zeugen bekommen habe, Motassadeq aber nicht, sagte Jacobi. Das Urteil soll am nächsten Mittwoch verkündet werden.

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