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Im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

© Carsten Rehder/dpa

Update

Verwaltung: Bundesregierung macht Tempo beim Bürokratieabbau

Das Kabinett beschließt zahlreiche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung. Unter anderem soll das Ausländerzentralregister transparenter werden.

Die Bundesregierung will mit einem am Mittwoch beschlossenen Arbeitsprogramm den Bürokratieabbau beschleunigen, eine transparentere Rechtsetzung erreichen und das Prinzip „one in, one out“ bei der Gesetzgebung und dem Erlass von Verwaltungsvorschriften noch konsequenter umsetzen. Nach diesem seit 2015 geltenden Grundsatz muss für jedes die Wirtschaft durch Kosten belastende Gesetz eine gleich hohe Entlastung an anderer Stelle beschlossen werden. Auf diese Weise soll die Gesamtbelastung der Wirtschaft durch staatliche Maßnahmen reduziert werden.

Der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau, der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Hendrik Hoppenstedt, bezifferte die bereits erreichte Entlastung der Wirtschaft zwischen 2015 und 2017 auf 1,6 Milliarden Euro. Bedauerlich sei, dass das One-in, one-out-Prinzip nur auf das Handeln deutscher Behörden anwendbar sei, nicht aber auf Folgen von Verwaltungsakten der Europäischen Union. Dabei bemühe sich die Bundesregierung um eine Verhaltensänderung innerhalb der EU. Nach einem Gutachten der OECD sind die deutschen Fortschritte beim Bürokratieabbau deutlich größer als in vielen anderen der untersuchten 34 Staaten. 14 von ihnen hätten aber ähnliche Pläne wie Deutschland umgesetzt.

Der 46-jährige Hoppenstedt, der aus der Kommunalpolitik in die Bundespolitik wechselte, war unter anderem Bürgermeister der Stadt Burgwedel in der Region Hannover. Bei einer Pressekonferenz sagte er, er habe sich in seiner Zeit als Bürgermeister oft gewundert, was sich die Gesetzgeber bei manchen Maßnahmen eigentlich gedacht hätten. In der Praxis erweise sich Bürokratie-Abbau aber oft als komplizierter wie in der Theorie, weil der Gesetzgeber von einer möglichst großen Einzelfallgerechtigkeit ausgehe, die aber automatisch zu einem höheren Personal- und Prüfaufwand führe.

Als Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse nannte Hoppenstedt die Streichung eines Ein-Euro-Eigenanteils für Lehrer bei gemeinschaftlichen Mittagessen während Schulreisen. Hier habe sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung die Ersparnis für den Staat von jeweils einem Euro auffresse.

Im neuen Arbeitsprogramm sind folgende Maßnahmen geplant:

- Auf dem Bürger-und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung soll der Zugang zu allen Dienstleistungen digital gestaltet werden. Nach einer verbindlichen Zolltarifauskunft in 2019 sollen 2020 Anträge aus dem Bereich der Energiesteuer folgen.

- Das Ausländerzentralregister soll so umgestaltet werden, dass es allen relevanten Behörden den Zugriff unkompliziert ermöglicht und so auch eine bessere Steuerung der Rückführung und der freiwilligen Ausreise von Ausländern erfolgen kann. Im Endeffekt würde dann auch die Zahl der tatsächlich zur Rückführung anstehenden Personen besser erkannt werden können.

- Im Bundesministerium der Verteidigung wird die „One in, one out“-Regel etabliert, die Berichtspflichten werden auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert.

- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ein vorhandenes Netzwerk von 100 Praktikerinnen und Praktikern aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft weiter aktivieren, um eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands zu erreichen.

- In Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und den Ländern soll die bürokratische Belastung von landwirtschaftlichen Betrieben reduziert werden.

- Das Statistische Bundesamt wird im Rahmen einer ohnehin geplanten Evaluierung mögliche bürokratische Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Umsetzung des Flexirentengesetzes untersuchen und identifizieren, mit dem Ziel, diese zu beseitigen.

- Das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ soll schrittweise weiterentwickelt werden, um besonders kleinen Unternehmen gebündelte Informationen zur Verfügung stellen zu könne.

Staatsminister Hoppenstedt schloss nicht aus, dass das Thema „Verfallzeiten“ von Gesetzen zwischen den Ressorts und im Bundeskabinett ernsthaft diskutiert wird. Dabei geht es vor allem um solche gesetzlichen Vorhaben, deren Wirkung zwischen den Beteiligten umstritten ist. Hier könnte bereits im Gesetzestext eine Überprüfung nach drei oder fünf Jahren vorgeschrieben werden, mit dem Ziel, das Gesetz entweder, zu bestätigen, zu modifizieren oder abzuschaffen.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben forderte, das Arbeitsprogramms Bürokratieabbau der Bundesregierung dürfe keine Sonntagsrede bleiben. Statt Ankündigungen zum Bürokratieabbau bräuchte Deutschland „ein mutiges Gesetz, das den stark belasteten Betrieben endlich mit einem klaren Signal entgegenkommt. Spürbare Verbesserungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, aber auch transparentere Förderverfahren und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die jetzt in Aussicht gestellt werden, gehören zu dem, was den Unternehmen Erleichterungen bringt“. Es sei eine vergebene Chance, dass die Lücken beim Messen von Bürokratiekosten nicht geschlossen, sondern mit vagen Ankündigungen umschifft würden. Das Arbeitsprogramm halte an überkommenen Konzepten fest.

Der Tagesspiegel hat in seiner Politik-Beilage "Agenda" vom 4. November das Thema Bürokratieabbau untersucht. Hier können Sie den entsprechenden Artikel lesen.

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