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Neue Beweise, aber kein neues Ergebnis. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der CDU ab.

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Verwaltungsgericht entscheidet zu Parteispenden: Die CDU kriegt kein Geld zurück

Das Berliner Verwaltungsgericht weist eine Klage der CDU auf Rückzahlung von Spenden des Ex-Geheimagenten Mauss ab.

Von Fatina Keilani

Die CDU bekommt Parteispenden des Ex-Geheimagenten Werner Mauss nicht zurück. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies die Klage der Bundes-CDU auf Rückzahlung von 234.500 Euro Spendengeldern und Strafzahlungen ab. An sich schien der Vorgang schon beendet. Der frühere Geheimagent Mauss hatte über viele Jahre immer wieder an die CDU gespendet, allerdings nicht unter seinem Namen, sondern über ein Tarnsystem, meistens über den Rechtsanwalt Franz-Otto Hansen, dem er seine Spenden in der Regel in bar übergab.

Hansen überwies das Geld mal deklariert als Spende, mal als Spende eines Mandanten, mal auch als Spende der Firma Nolilane an die CDU. Nolilane ist eine Aktiengesellschaft nach panamaischem Recht, deren alleinige Anteilseignerin eine Stiftung liechtensteinischen Rechts ist, deren einziger Begünstigter Werner Mauss ist, so der Sachvortrag des Gerichts.

Geheimagenten dürfen nicht beliebig getarnt spenden

Die Bundestagsverwaltung stellte für die Zeit von 2002 bis 2016 Verstöße gegen das Spendenannahmeverbot fest und erließ im April 2017 einen Sanktionsbescheid. Begründung: Die Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell und den Landesverband Rheinland-Pfalz seien von der CDU als Spenden von Rechtsanwälten verbucht worden. Tatsächlich hätten sie jedoch von einer Firma mit Sitz auf den Niederländischen Antillen gestammt, die 2005 ihren Sitz nach Panama verlegt habe - Nolilane. Damit habe die CDU gegen das Verbot verstoßen, Auslandsspenden, anonyme Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen.

Der Bundestag kassierte die Spenden ein und verhängte Sanktionen. Diesen Bescheid ließ die CDU so stehen. Eigentlich hätte sie für den Widerspruch einen Monat Zeit gehabt. Die Rechtsmittelbelehrung des Bundestags war aber fehlerhaft, wie Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter als Vorsitzende der zweiten Kammer die Vertreter der Bundestagsverwaltung wissen ließ, so dass diese Frist sich auf ein Jahr verlängerte. Auch sie lief ab. Im Juni 2018 kam die Sache erneut ins Rollen. Es gebe neue Beweismittel, deshalb wünsche man ein Wiederaufnahmeverfahren, so die CDU.

Der wahre Spender muss zu erkennen sein

Zu den Beweisen sollte eine schriftliche Erklärung von Mauss vom Juni 2018 zählen, in der er angibt, dass die Spenden tatsächlich von ihm stammten. Im Ergebnis ließ die Kammer das nicht gelten. Voraussetzung für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens sei, dass neue Beweismittel vorlägen, die eine für die CDU günstigere Entscheidung herbeigeführt hätten.

Das konnte die Kammer nicht erkennen. Durch die Erklärung handele es sich zwar nicht mehr um Auslandsspenden, wohl aber immer noch um Spenden nicht feststellbarer Herkunft, denn der wahre Spender sei für die CDU nicht zu erkennen gewesen, als diese das Geld annahm. Die Berufung wurde zugelassen, weil das Gericht die Frage interessant findet, wie die Lage ist, wenn eine Partei keine Hinweise darauf hat, dass eine Spende von jemand anders ist.

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