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Politik: Verwaltungsgerichtsurteil: Radar-Techniker nicht über Risiko informiert

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat der Bundeswehr die Verantwortung für die schwere Erkrankung eines ihrer früheren Radar-Techniker gegeben. In ihrem Urteil griffen die Richter auf die Umkehr der Beweislast zurück: Die Bundeswehr konnte nicht belegen, dass die Krankheit des Mannes nicht auf die in Radaranlagen entstehende Röntgenstrahlung zurückzuführen ist.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat der Bundeswehr die Verantwortung für die schwere Erkrankung eines ihrer früheren Radar-Techniker gegeben. In ihrem Urteil griffen die Richter auf die Umkehr der Beweislast zurück: Die Bundeswehr konnte nicht belegen, dass die Krankheit des Mannes nicht auf die in Radaranlagen entstehende Röntgenstrahlung zurückzuführen ist. Der heute 60-jährige Hans-Jürgen Runge war an seinem Arbeitsplatz zwischen den Jahren 1970 und 1992 "Röntgenstrahlung in unzulässiger Höhe ausgesetzt", heißt es in der Urteilsbegründung. Da das Verteidigungsministerium erst 1981 die Strahlung an Radargeräten messen ließ, konnte der erkrankte Mann nicht, wie in den Anträgen auf die so genannte Wehrdienstbeschädigung gefordert, seine individuelle Strahlendosis nachweisen.

"Durch jahrelange Versäumnisse bezüglich des Umfanges der Röntgenstrahlung" habe der Kläger keine Beweise liefern können, so die Richter. Er sei "über die Gefährlichkeit seines Arbeitsplatzes nicht informiert" gewesen. Das Gericht weist darauf hin, dass es einen Zusammenhang zwischen der Strahlung und der Krankheit keineswegs als wissenschaftlich erwiesen ansieht. Aber "aufgrund der feststehenden unzulässig hohen Dosis" obliege es letztlich der Bundeswehr darzulegen, "dass der Kläger auch ohne diese hohe Strahlendosis erkrankt wäre". Dies sei der Bundeswehr vor Gericht nicht gelungen. Deshalb liege die "Nichtaufklärbarkeit der Frage der Kausalität" in ihrem Verantwortungsbereich. Nach der Regel zum Beweisrecht im Arzthaftungsrecht müsse die Bundeswehr belegen, dass die Arbeit an den umstrittenen Anlagen ungefährlich war. Insgesamt bemühen sich 400 bis 1000 kranke Ex-Radartechniker um die Anerkennung einer Berufskrankheit. Das Verteidigungsministerium wollte sich am Dienstag noch nicht äußern, ob es das Urteil anerkennt oder in die Berufung geht.

Claudia Lepping

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