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Die Flamme eines Gasherdes

© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Wann kommt das Geld, was wird genau bezahlt?: Was Verbraucher über die Soforthilfe und Gaspreisbremse wissen müssen

Im Dezember 2022 und ab März 2023 will der Staat Gaskunden finanziell stark entlasten. Aber: Einen gewissen finanziellen Anreiz zum Energiesparen soll es trotzdem geben.

  • Im Dezember 2022 werden Bezieher von Gas- und Fernwärme mit einer Soforthilfe entlastet
  • Ab März 2023 gilt dann eine Preisbremse– rückwirkend soll sie auch für Januar und Februar greifen
  • Der Gasabschlag wird nur bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt

Nach teils heftiger Kritik an dem Plan zur Entlastung von Gaskund:innen hat Robert Habecks Wirtschaftsministerium mit einen neuen Gesetzentwurf nachgelegt. Die Entlastungen sollen nun umfangreicher ausfallen und auch die Winterlücke schließen. 

Der Vorschlag einer Expertenkommission aus dem Oktober wurde dabei aber im Grundsatz übernommen: Die rund 20 Millionen Gaskund:innen in Deutschland sollen noch dieses und auch nächstes Jahr entlastet werden.

Die Entlastung beim Gas und der häufig aus Erdgas erzeugten Fernwärme sollen in zwei Schritten erfolgen. Es beginnt mit einer Einmalzahlung für private Gaskund:innen im Dezember 2022. Weiter geht es mit einem gedeckelten Energiepreis ab Januar 2023. Im Folgenden erklären wir die Hilfen im Detail.


Schritt 1: Die gedeckelte Soforthilfe im Dezember

Haushalten und kleinen Unternehmen wird die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember erlassen. Bereits in diesem Jahr wird daher eine Entlastung spürbar.

Die Entlastung errechnet sich so: Die Gaslieferanten prognostizierten für die jeweiligen Kund:innen im September 2022 den Jahresverbrauch. Davon wird ein Zwölftel genommen. Dieses Zwölftel wird mit dem Gaspreis für Dezember 2022 multipliziert, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. Heraus kommen die Kosten, die der Staat erstattet.

Diese Berechnung mag kompliziert klingen. Sie bedeutet aber: Da die Entlastung an den prognostizierten Jahresverbrauch gekoppelt ist, bleibt ein Anreiz zum Sparen erhalten. Der Staat zahlt den Verbrauch nicht in unbegrenzter Höhe. Wer im Dezember 2022 mehr verheizt, als prognostiziert, muss diesen Mehrverbrauch später bei der Abrechnung zum marktüblichen Preis zahlen.

Andererseits: Wer einen vergleichsweise niedrigen Jahresverbrauch prognostiziert bekommen hat, etwa weil er oder sie sehr sparsam heizte, bekommt weniger Geld als jemand mit hohem prognostiziertem Verbrauch. Die Energiesparmaßnahmen der Vergangenheit werden durch die Einmalzahlung also nicht belohnt.

So bekommen Gaskund:innen die Soforthilfe

Die Dezember-Entlastung wird nicht einfach vom Staat auf die Konten der betroffenen Bürger:innen überwiesen. Das geht allein deswegen schon nicht, da es kein staatliches Register mit den Kontonummern aller Deutschen gibt.

  • Wer einen direkten Vertrag mit dem Versorger hat, wird von der Dezember-Abschlagszahlung befreit. Bei einer Einzugsermächtigung ist nichts weiter zu tun, da ist der Lieferant in der Pflicht. Bei einem Dauerauftrag muss dieser für Dezember geändert werden. Wer das Geld dennoch überweist, soll eine Gutschrift für die nächste Abrechnung erhalten.
  • Es gibt auch Mieter:innen, die keinen eigenen Vertrag mit dem Gasanbieter haben. Hier erfolgen die Abrechnungen zwischen Vermietenden und Gaslieferant. Die höheren Preise für Gas werden erst in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 sichtbar, die aber erst 2023 erstellt wird. Im schlechtesten Fall erfahren Mieter:innen darum auch erst im Dezember 2023, wie hoch ihre Entlastung ist.
  • Mieter:innen, deren Betriebskostenvorauszahlung in den vergangenen neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde, müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen.

Schritt 2: Die Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 – das Sparen lohnt sich

Gaskund:innen sollen auch über den Dezember hinaus entlastet werden – mit der sogenannten Gaspreisbremse von März 2023 bis Ende April 2024. Rückwirkend soll sie bereits ab Januar gelten. Die erste Entlastung im Rahmen der Gaspreisbremse wird also die Monate Januar, Februar und März umfassen und daher besonders hoch ausfallen.

Die Idee hinter der Gaspreisbremse sieht so aus: Statt einer einmaligen Zahlung gibt es eine langfristige Subventionierung des Gasverbrauchs. Der Gaspreis wird bei zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

So niedrig war der durchschnittliche Gas-Preis für Neukunden zuletzt am 17. Februar 2022, kurz vor Beginn des Ukraine-Kriegs und der folgenden massiven Teuerung. Verglichen mit 2021 wären aber selbst die zwölf Cent noch viel, lag der Preis 2021 doch von Januar bis Oktober zwischen 4,4 und 6,3 Cent.

Am 22. November 2022 kostete die Kilowattstunde Gas für Neukunden durchschnittlich 19 Cent. 

Es bleibt trotz der Gaspreisbremse dabei: Wer Gas spart, zahlt weniger als Kund:innen, die mehr Gas verbrauchen. Zumal in der Berechnung nur 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs subventioniert werden. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig.

Und wer bei weniger als 80 Prozent des Verbrauchs landet, soll die eingesparten Kilowattstunden trotzdem zum neuen Preis erstattet bekommen. Dieser neue Preis (zwölf Cent bei Gas, 9,5 Cent bei Fernwärme) liegt in der Regel höher als der Preis, der für den prognostizierten Jahresverbrauch zugrunde gelegt wurde. Auch das würde einen Anreiz zum Sparen setzen.

Eine grobe Beispielrechnung: Für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus werden 23.000 Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr prognostiziert. 80 Prozent davon, also 18.400 Kilowattstunden, kosten dann nur 2.208 Euro statt 3.496 Euro (bei angenommenen 19 Cent als nicht subventionierter Preis). Für die restlichen 4600 Kilowattstunden muss der Marktpreis bezahlt werden.

Bei Bürger:innen, die über so viel Einkommen verfügen, dass sie auch den Solidaritätszuschlag zahlen, soll die Gaspreisbremse besteuert werden. Das soll zumindest für etwas sozialen Ausgleich sorgen.

Bezahlt werden sollen alle Hilfen beim Gas aus dem Wirtschafts-Stabilisierungsfonds. Insgesamt liegen dort bis zu 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energie-Preise bereit.

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