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Politik: Video hilft Ermittlern nicht

Staatsanwalt: Film über Möllemanns Absturz bringt wenig Neues

Essen/Düsseldorf (dpa). Das Video über den tödlichen Fallschirmabsturz des ExFDP-Politikers Jürgen Möllemann bringt die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen nicht weiter. Der Film, der von einem Springerkollegen zur Erinnerung an den ersten Sprung eines Clubkameraden aufgenommen wurde, zeige Möllemann nur ganz fern im Hintergrund, sagte der Essener Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke am Sonntag. „Damit können wir nur wenig anfangen.“ Der entscheidende Moment, in dem sich der Fallschirm löse, sei kaum zu erkennen.

Der „Spiegel“ berichtet, der 57-Jährige habe im Flugzeug kurz vor dem Absprung gesagt, dass er später ein Exemplar seines Buches „Klartext“ signieren werde: „Kein Problem. Machen wir unten.“ Während des Sprungs löste Möllemann seinen Hauptschirm, wie die Ermittlungen ergeben hatten. „Doch statt seinen Reserveschirm zu ziehen, riss sich Möllemann auch noch die Sprungbrille vom Kopf“, schreibt der „Spiegel“. „Focus“ zitiert den Fallschirmsprunglehrer Guido Bleckmann, der Möllemann auf seinem letzten Flug begleitet habe, mit den Worten: „Er blieb bis zuletzt in der Freifaller-Haltung. Das macht man nur, wenn man das will.“ Die Staatsanwaltschaft schließt nach den bisherigen Überprüfungen aus, dass vor dem Sprung Möllemanns jemand auf ihn oder den Schirm eingewirkt hat.

Gegen Möllemann gab es laut Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen wegen möglicher Waffengeschäfte. Generell verjährten die meisten solcher Delikte nach fünf Jahren, sagte der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken der „Welt am Sonntag“. Somit seien alle möglichen Vergehen Möllemanns bis 1998 inzwischen verjährt. Nach „Spiegel“-Informationen drohte Möllemann im Verfahren wegen des umstrittenen Wahlkampf-Flugblatts eine Haftstrafe von einem Jahr.

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