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Politik: Viele Finanzminister haben auf die Zinserträge geschielt - und blieben doch erfolglos

Der reiche Bürger, der sich heimlich an seinen Zinsen freut - dieses Bild geistert wohl im Kopf eines jeden Finanzministers herum. So kam schon Gerhard Stoltenberg, der erste Finanzminister unter Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl, zum Ende der achtziger Jahre auf die Idee, eine Quellensteuer einzuführen.

Der reiche Bürger, der sich heimlich an seinen Zinsen freut - dieses Bild geistert wohl im Kopf eines jeden Finanzministers herum. So kam schon Gerhard Stoltenberg, der erste Finanzminister unter Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl, zum Ende der achtziger Jahre auf die Idee, eine Quellensteuer einzuführen. Mit ihr, so hoffte der Politiker, sollten zehn Prozent der Zinserträge seiner Bürger in die Staatskassen fließen.

Der Plan schlug fehl, weil viele besser Verdienende ihre Konten daraufhin ins Ausland verlagerten. Also schaffte Stoltenbergs Nachfolger, Bundesfinanzminister Theo Waigel, den Schreckens-Paragraphen kurzerhand wieder ab. Die Luxemburg-Flüchtlinge hatten sich noch nicht mit dem deutschen Fiskus versöhnt, da griff das Verfassungsgericht ein. Nicht um die Staatskassen zu füllen, sondern um für gleichmäßige Besteuerung zu sorgen, fällte es das so genannte "Zinsurteil".

In dem Schiedsspruch von 1991 legten die höchsten Richter fest, dass eine neue Zinsbesteuerung gefunden werden müsse. Es sei verfassungswidrig, argumentierten sie, dass der Bürger sein Arbeitseinkommen gegenüber dem Fiskus offen legen müsse, seine Einkommen aus Kapitalanlagen aber nicht. Das solle sich bis zum 1. Januar 1993 ändern, befahlen sie. Wie der Gesetzgeber dieses Problem löse, sei seine Sache. Also rangen sich Bundestag und Bundesrat dazu durch, eine Zinsabschlagsteuer zu verabschieden.

Sie ist im "Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung" festgelegt und sieht vor, dass der Kapitalanleger seine Zinsen in der Regel zu mindestens 30 Prozent versteuern muss. Das Gesetz, so hoffte auch Finanzminister Waigel, sollte etwas mehr Licht in die Finanzen seiner Bürger bringen. Zuvor hatte der Sparer seine Zinserträge in der Einkommensteuer angeführt und auf diese Weise versteuert. Wegen des Bankgeheimnisses konnte die Finanzverwaltung seine Angaben jedoch nicht überprüfen - wer erfolgreich log, hatte mehr Geld.

Das sollte von nun an etwas schwieriger werden. Denn das Gesetz von 1993 sieht vor, dass Banken und Sparkassen die Steuer auf die Zinserträge gleich einbehalten und an den Fiskus abführen. Doch der steuerscheue Bürger ist bekanntlich findig, und die Wirkung des Gesetzes bleibt umstritten.

Schon den Finanzminister Waigel hat die Zinsabschlagsteuer enttäuscht: Bereits im ersten Jahr brachte sie ihm statt der erwarteten 24 Milliarden Mark gerade einmal elf Milliarden Mark Steuereinnahmen. Der Grund: Die Finanzexperten hatten die Geldverlagerungen ins Ausland unterschätzt. Sie hatten auch nicht bedacht, dass sich viele Anleger einen höheren Steuerfreibetrag verschafft hatten, indem sie Teile ihres Kapitalvermögens auf ihre Kinder übertrugen.

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