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Politik: Viele Schuldner, aber wenig Drückeberger

Hunderttausende Patienten haben Praxisgebühr nicht bezahlt - sie müssen mit Mahnverfahren rechnen

Berlin. Etwa 200 000 Patienten haben sich in den ersten drei Monaten des Jahres geweigert, ihre Praxisgebühr von zehn Euro zu zahlen. Das ergeben erste Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Zahl der Mahnungen sei aber „sehr niedrig“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Bei den säumigen Zahlern handele es sich außerdem in der Regel nicht um „notorische Drückeberger“, sagte Stahl. Er bezifferte den Anteil der Patienten, die ihre Gebühr nicht entrichten, auf 0,15 bis 0,2 Prozent. Nach einer Stichprobe des Bundessozialministeriums ist die Zahl der Mahnungen sogar noch geringer. Danach musste bei drei Millionen Patienten gerade einmal in 0,1 Prozent der Fälle eine Mahnung geschrieben werden, also insgesamt 3000 Mal. Viele Patienten würden nach der Mahnung auch zahlen, erwartet eine Ministeriumssprecherin.

Im Quartal gibt es laut KBV etwa 125 Millionen Kontakte zwischen Arzt und Patient. Bei AOK, Barmer und Co. sind insgesamt 70 Millionen Menschen versichert. Seit dem Start der Gesundheitsreform im Januar 2004 müssen Versicherte beim ersten Arztbesuch im Quartal die Praxisgebühr zahlen – beim Hausarztbesuch ebenso wie beim Zahnarzt. Von der Gebühr ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen. Genaue Statistiken über die Zahl der „Nichtzahler“ liegen bisher weder KBV noch dem Ministerium vor.

Nach Einschätzung von Ärztevertreter Stahl bleiben die Patienten ihre zehn Euro nicht aus einer „Verweigerungshaltung“ schuldig. Zum einen würden manche Patienten – „etwa die 75-jährige Oma, die zu ihrem Hausarzt geht“ – ihren Geldbeutel vergessen und vom Arzt dann trotzdem behandelt. Die Erfahrungen aus einigen Regionen belegten außerdem, dass sich bei der Behandlung von Notfällen nicht immer sofort die zehn Euro eintreiben ließen. Erschwerend kommt hinzu, dass zu Jahresbeginn die Rechtslage bei den Notfällen ungeklärt war. Erst im Laufe des Januars präzisierte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen, wann und wie oft bei einem Notfall die zehn Euro fällig werden.

Die säumigen Zahler erwartet ein Mahnverfahren. In einem ersten Schritt schickt der Arzt einen Brief und kann das Porto in Höhe von einem Euro in Rechnung stellen. Zahlt der Patient dann immer noch nicht, übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung das Inkassoverfahren. Nach einer zweiten Mahnung droht dem Versicherten in einem weiteren Schritt zuzüglich zu den zehn Euro eine Pauschale von vier Euro. Ist das Geld dann immer noch nicht eingetrieben, werde notfalls ein Gerichtsvollzieher beauftragt, erläutert KBV-Sprecher Stahl. Das könnte die Extrarechnung für die Betroffenen in dreistellige Höhen treiben. „Wegen der Praxisgebühr zieht aber nicht ab Montag ein Heer von Gerichtsvollziehern durch die Republik“, stellt Stahl klar.

Auch wenn der Anteil der säumigen Zahler nicht hoch sei, drohe den einzelnen Ärzten und den KVen ein „ärgerlicher Mehraufwand“ durch das Inkassoverfahren, beklagt Stahl. Mit den Krankenkasssen gebe es derzeit noch Gespräche, ab welchem Zeitpunkt des Mahnverfahrens die Kassen das Inkasso-Risiko für ausstehende Zahlungen tragen sollen. Letztlich müssen die Krankenkassen auf die zehn Euro verzichten, wenn ein Patient nicht zahlen kann. Für die Zahnärzte übernimmt die Krankenkasse von Anfang an das Inkassoverfahren.

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