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Politik: Visum nur mit Fingerabdruck

Deutschland will Besucher, die aus einem Staat mit Terrorverbindungen kommen, erst zum Erkennungsdienst schicken

Berlin. Ausländer bestimmter Staaten sollen künftig ihre Fingerabdrücke abgeben, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen. Wie das Auswärtige Amt jetzt bestätigt hat, läuft seit Mittwoch ein entsprechendes Pilotprojekt in der deutschen Botschafts-Außenstelle in Lagos in Nigeria. Der Test ist auf drei Monate angelegt. Bewährt sich die Maßnahme, soll sie bald „flächendeckend“ eingeführt werden, hieß es. Schon in naher Zukunft soll die deutsche Botschaft im indonesischen Jakarta zudem ein Erkennungsverfahren erproben, bei dem bestimmte Merkmale von Gesichtern erfasst werden. Ein Verfahren zur Iris-Erkennung soll ebenfalls getestet werden. Wo, ist jedoch noch unklar, hieß es.

Die neuen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung sollen nur für ausgewählte Länder gelten. Betroffen sind diejenigen Staaten, bei denen „Rückführungsschwierigkeiten bestehen“, wie es im Gesetz heißt. Gemeint sind Staaten, die sich regelmäßig weigern, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen, wenn diese aus Deutschland abgeschoben worden sind. Außerdem sollen Einreisende aus so genannten Risiko-Staaten entsprechend behandelt werden, also jenen Staaten, die mit internationalem Terrorismus in Verbindung gebracht werden.

Nur Ausländer dieser Staatengruppen, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, fallen unter die neue Regelung. Für kürzere Aufenthalte gelten die Bestimmungen der Europäischen Union zur Visumpflicht. Im vergangenen Jahr haben insgesamt rund drei Millionen Menschen ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragt, in 2,6 Millionen Fällen haben es die Behörden erteilt. Rund 394 000 Menschen haben ein Langzeit-Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten erhalten.

Die Fingerabdruck-Kontrolle einreisender Ausländer ist durch eine Verschärfung des Ausländerrechts auf Grundlage der Anti-Terror-Gesetze möglich geworden. Zur „Feststellung und Sicherung der Identität“ von Ausländern ist es nunmehr erlaubt, „erkennungsdienstliche Maßnahmen“ nach der Strafprozessordnung durchzuführen. Zulässig sind danach Lichtbilder und Fingerabdrücke. Um Herkunftsstaat oder Herkunftsregion eines Ausländers zu bestimmen, dürfen die Behörden außerdem dessen Stimme aufzeichnen. Sämtliche neuen Befugnisse sind jedoch „Kann“-Vorschriften, von denen bislang nicht Gebrauch gemacht wurde. Eine Sprecherin des für das Ausländerrecht zuständigen Innenministeriums bezeichnete die Maßnahmen als „lange geplant“.

Wer ein Langzeit-Visum beantragt, wird derzeit bereits fotografiert. Das Foto wird mittels eines besonderen Verfahrens direkt auf das Visum aufgebracht und soll daher weitgehend fälschungssicher sein. Auch das Erkennungsverfahren mittels Fingerabdruck gilt als sehr fälschungssicher und hat sich auch im privatwirtschaftlichen Bereich, etwa bei Banken, etablieren können. Allerdings gibt es Vorbehalte, weil es zum Alltag der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung gehört. Kritiker hatten bei der Verabschiedung der Anti-Terror-Gesetze deshalb gemahnt, einreisewillige Ausländer würden mit Straftätern auf eine Stufe gestellt.

Bei der Iris-Erkennung tastet ein Laserstrahl das Auge ab. Dieses Verfahren stützt sich auf deutlich mehr biologische Anhaltspunkte als der Fingerabdruck und ist deshalb genauer, allerdings auch deutlich teurer. Bei der Gesichtserkennung werden spezifische, einzelne Merkmale des Gesichts gespeichert und mit Merkmalen des gesamten Gesichtes kombiniert.

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