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Politik: Völkermord - Völkerrecht

In der Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 heißt es in Artikel 1: "Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalen Rechts ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten."Völkermord bedeutet in der Konvention der Vereinten Nationen eine Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

In der Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 heißt es in Artikel 1: "Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalen Rechts ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten."

Völkermord bedeutet in der Konvention der Vereinten Nationen eine Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Zu diesen Handlungen gehören: "Tötung von Mitgliedern einer Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ...herbeizuführen, Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe".

Die UN-Konvention ächtet "Völkermord, Verschwörung zur Begehung von Völkermord, Versuch, Völkermord zu begehen und Teilnahme am Völkermord" als "strafbare Handlungen".

Als strafbare Personen sieht die Konvention solche, die Völkermord begehen, "gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind".

Die Rechte der Zivilbevölkerung in einem Krieg werden im Völkerrecht vor allem von den Genfer Konventionen aus dem Jahre 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 geregelt. Artikel 27 des vierten Genfer Abkommens legt fest: "Zivilisten haben "unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person". Sie werden "vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung" geschützt.

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