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Vogelgrippe: Stallpflicht teilweise aufgehoben

Landwirtschaftsminister Seehofer hat eine Verordnung unterschrieben, nach der die Stallpflicht für Geflügel bis auf bestimmte Ausnahmen aufgehoben wird.

Berlin - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat zum Schutz vor der Vogelgrippe die eingeschränkte Stallpflicht für Risikogebiete in Kraft gesetzt. «Ich habe die Verordnung heute unterschrieben», sagte Seehofer am Dienstag in Berlin. Er verteidigte den Kompromiss, der in der vergangenen Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart worden war, gegen Kritik. Die neue Regelung gehe an die Grenzen dessen, was an Ausnahmen angesichts der Vogelgrippegefahr verantwortbar sei. «Das Risiko besteht nach wie vor», sagte Seehofer.

Die Stallpflicht gilt nur noch für Gebiete mit Virus-infizierten Wildvögeln, Regionen mit besonders viel Geflügel und für Feuchtgebiete. Eine hohe Dichte von Geflügel sei bei mehr als 20.000 Tieren pro Quadratmeter erreicht, sagte Seehofer. Das Vogelgripperisiko wird monatlich neu bewertet, nächstes Mal Ende Mai. Die Rassegeflügelzüchter hatten sich gegen eine unbefristete generelle Stallpflicht ausgesprochen und dagegen demonstriert. Kleine Betriebe sind nach Ansicht des Deutschen Bauernverbands vom Ruin bedroht.

Landwirte müssen die Freilandhaltung genehmigen lassen. Länder können aber ganze Kreise von der Stallpflicht ausnehmen. Seit April galt eine generelle Stallpflicht, von der Gebiete ohne Vogelgrippe- Risiko ausgenommen waren. Die Geflügelzüchter hatten wegen der Stallpflicht bis April über Einbußen von rund sechs Millionen Euro in Zuchtbetrieben von Hennen, Enten und Gänsen geklagt. (tso/dpa)

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