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Politik: Volksentscheid: Nur in den Bundesländern werden die Bürger befragt

Anders als die meisten anderen Europäer dürfen die Deutschen auf Bundesebene generell nicht über politische Sachfragen entscheiden. Dieses Recht haben allein die gewählten Abgeordneten als Repräsentanten des Volkes.

Anders als die meisten anderen Europäer dürfen die Deutschen auf Bundesebene generell nicht über politische Sachfragen entscheiden. Dieses Recht haben allein die gewählten Abgeordneten als Repräsentanten des Volkes. In den Bundesländern sieht das anders aus.

Nur in einem Fall sieht das Grundgesetz die Befragung des Souveräns vor: Nach Artikel 29 müssen die Bürger in den betroffenen Ländern bei einer Neugliederung des Bundesgebietes sogar mitbestimmen. Der letzte Volksentscheid dieser Art galt 1996 der geplanten Fusion von Berlin und Brandenburg; er scheiterte an den Brandenburgern. Auf die Möglichkeit, gemäß Artikel 146 das "deutsche Volk" nach der Wiedervereinigung über eine neue Verfassung abstimmen zu lassen, wurde verzichtet.

Die plebiszitäre Stufenleiter zur direkten Demokratie in den Ländern führt von der Volksinitiative über das Volksbegehren zum Volksentscheid. Als bürgerfreundlich gilt beispielsweise das bayerische Recht: Hier haben die Initiatoren zwei Wochen Zeit, um die Stimmen von zehn Prozent der Wahlberechtigten für ein Volksbegehren zu sammeln. Kommt dann ein Volksentscheid zu Stande, gilt die Mehrheit der Stimmen. Schwerer sind Plebiszite in Berlin. Hier muss mindestens die Hälfte der Bürger an einem Volksbegehren teilnehmen.

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