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Volksverhetzung: "Gefährlich für den öffentlichen Frieden"

Weil er beleidigende Islam-Karikaturen über das Internet an türkische Organisationen versandt hat, ist ein 23-jähriger Mann wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Karlsruhe - Das Amtsgericht befand ihn zudem der "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 StGB) für schuldig und verhängte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Hannoveraner Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider hält das Strafmaß für "hart", aber vertretbar. Die Verurteilung wegen Volksverhetzung scheine ihm aber "etwas hochgegriffen" zu sein. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach sich generell für die Abschaffung des "Gotteslästerungsparagrafen" aus. Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches gehöre "auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion. Demnach drohen demjenigen bis zu drei Jahre Haft, der öffentlich oder durch Schriften religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die den öffentlichen Frieden stören.

"Eine Protestaktion"

Der junge Mann hatte am 4. Februar an 87 Personen und Einrichtungen mit Islam-Bezug, darunter das Türkische Generalkonsulat in Karlsruhe, eine E-Mail mit zwölf Bilddateien versandt. Dabei handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Bilder, die in beleidigender, verhöhnender und teilweise Ekel erregender Weise verfremdet waren. Verunstaltet worden seien etwa Bilder der türkischen Flagge, eines mit Ornamenten versehenen Buches, das den Koran darstellen sollte und Fotos von schleiertragenden Personen.

Der angeklagte Schüler aus Siegburg, der vor dem Abitur an einem Abendgymnasium steht, sagte, er habe sich in "blindem Aktionismus" in etwas hineingesteigert. Anlass sei der damalige Streit um die Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung gewesen, die zu gewaltsamen Übergriffen in mehreren Ländern geführt hatten. Sein Vorgehen sei "eine Protestaktion" dagegen gewesen, "dass man seine Meinung nicht so frei äußern kann wie man möchte". Heute bereue er seine Tat. Die Karikaturen habe er im Internet gefunden und manche nachbearbeitet.

Gericht blieb unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Das Gericht, das den jungen Mann auch zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte, blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit gefordert.

Staatsanwalt Oliver Walter hatte in seinem Plädoyer gesagt, die Tat sei "geeignet gewesen, den Rechtsfrieden in Deutschland nicht unerheblich zu beeinträchtigen". Der Angeklagte habe gesehen, welche "gewalttätigen Folgen" die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen ausgelöst hätten. Er habe sich in einem Bereich bewegt, "der ein sehr starkes Gefahrenpotenzial beinhaltet".

Der Vorsitzende Richter Frank Holdefer sagte, nach den Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen sei "klar gewesen, wie gefährlich das für den öffentlichen Frieden sein kann".

Rechtsprofessor Schneider sagte, Ziel des Angeklagten sei ganz sicher nicht nur Meinungsbildung gewesen. Er habe "provozieren wollen". Es handele sich zudem offenbar um "besonders krasse Karikaturen", die vorher nicht veröffentlicht worden seien. (Von Norbert Demuth, ddp)

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