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Mahler

© dpa

Volksverhetzung: Rechtsextremist Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der früherere NPD-Anwalt Horst Mahler muss wegen wiederholter Volksverhetzung sechs Jahre hinter Gitter. Außerdem hatte er Schriften des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf im Netz verbreitet.

Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder begründete am Mittwoch das hohe Strafmaß damit, dass der Angeklagte „völlig uneinsichtig und unbelehrbar“ sei. Zudem könne das umfangreiche Geständnis Mahlers zu Beginn der Verhandlung nicht strafmildernd gewertet werden, da er keinerlei Reue erkennen lasse. Zu seinen Gunsten könne lediglich das hohe Alter des 73-Jährigen angeführt werden. „Der Angeklagte ist sogar stolz auf seine Taten“, sagte Rieder.

Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust“. In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus hatte Mahler CD-ROMs mit einer Rede verteilt, in der er selbst den Holocaust als die „folgenreichste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet.

Rieder, der mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft nachkam, betonte außerdem, „die Fortsetzung des strafbaren Verhaltens während der Hauptverhandlung“ habe zuungunsten des Angeklagten gewertet werden müssen. Bereits am ersten Verhandlungstag im Januar war es zu Zwischenfällen gekommen. Rieder musste Mahler wiederholt zur Ordnung rufen, als dieser den Holocaust vor Gericht erneut als „Lüge“ bezeichnete. Schließlich wurden dem Angeklagten zunächst weitere mündliche Einlassungen untersagt. Belastend wirkten sich auch Mahlers zahlreiche Vorstrafen wegen rechtsextremer Straftaten aus.

Rieder betonte, das letzte Wort des Angeklagten, das dieser über fast zwölf Stunden und mehrere Verhandlungstage ausgedehnt hatte, habe „das Gericht nicht beeindruckt“. Mahler hatte sich unter anderem als „Erleuchteter“ und „Retter der Christenheit“ bezeichnet und angekündigt, seinen Kampf gegen die „Holocaust-Lüge“ fortzusetzen. Dies soll eine sechsjährige Haftstrafe laut Rieder verhindern. „Die Horst-Mahler-Show ist jetzt beendet“, sagte der Richter am Ende der Verhandlung. Er ordnete wegen Fluchtgefahr sofortigen Strafvollzug an. Mahler war bereits mit einem gepackten Koffer zur Urteilsverkündung erschienen. Das Urteil nahm er kommentarlos und anscheinend völlig gelassen auf. Die Oberstaatsanwältin Andrea Titz äußerte sich zufrieden über den Verhandlungsausgang. „Wir hoffen, das Urteil wird andere potenzielle Straftäter künftig von solchen Taten abhalten“, sagte sie. Mahlers Verteidigung kündigte bereits im Lauf des Prozesses an, sie wolle das Verfahren dem Verfassungsgericht vorlegen, um prüfen zu lassen, ob der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuches, auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.

Tanja Pröbstl[ddp]

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