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Volksverhetzung: Zehn Monate Haft für Rechtsextremist Mahler

Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung zehn Monate in Haft. Die Vorsitzende Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Zugunsten des Angeklagten spricht gar nichts."

Das Amtsgericht im oberbayerischen Erding verurteilte Mahler am Montag zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht in Betracht gekommen. Angeklagt war Mahler wegen Äußerungen in einem Interview mit dem Journalisten und früheren Vizevorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, für das Magazin "Vanity Fair" vom Oktober 2007.

Mahler hatte darin den Holocaust geleugnet. Außerdem begrüßte er Friedman mit den Worten "Heil Hitler, Herr Friedman". Die Richterin wertete dies als Beleidigung und als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Erschwerend kam hinzu, dass Mahler erst zwei Monate vor dem Interview eine andere Haftstrafe wegen Volksverhetzung abgesessen hatte.

Mahler verteidigt sich selbst

Der Jurist Mahler, der sich selbst verteidigte, versuchte den Prozess zur Propagandaplattform für seine rechtsradikalen Thesen umzufunktionieren. So beantragte er etwa, einen Zeugen zu hören, der wissenschaftlich beweisen sollte, dass es durch die Nationalsozialisten keine systematische Judenvernichtung gegeben habe. Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl erkannte allein darin schon eine weitere Straftat Mahlers. Auf seinen Antrag hin wurde Mahler für einige Minuten aus dem Sitzungszimmer entfernt. Die Richterin befand auf "ungebührliches Verhalten des Angeklagten", was Mahler mit dem Vorwurf der "Barbarei" konterte.

Ins Rollen gekommen war der Prozess durch eine Strafanzeige Friedmans. Da das Interview mit Mahler am Münchner Flughafen stattfand, war das Amtsgericht Erding für den Fall zuständig. Eine Zeit lang drohte Richterin Boennighausen-Budberg das Verfahren etwas aus der Kontrolle zu geraten. Vor allem bei der Vernehmung Friedmans durch den Angeklagten selbst, musste Oberstaatsanwalt Freutsmiedl der Richterin immer wieder durch Zwischenrufe helfend zur Seite stehen. Zum Teil diktierte der Anklagevertreter dem Gericht geradezu die Ablehnungsbescheide für manche Fragen Mahlers.

Friedman erstaunt über Mahler

Friedman sagte, er sei "erstaunt" gewesen, zu welchen Äußerungen sich Mahler in dem Interview hinreißen ließ. Vor allem von der Begrüßung mit "Heil Hitler" sei er "schockiert" gewesen. Angesichts der Tatsache, dass eigene Familienangehörige von ihm durch die Nationalsozialisten umgebracht wurden, habe er dies als "persönliche Beleidigung" empfunden.

Dass die Richterin Mahler lange gewähren ließ und diesem erst nach einiger Zeit das Fragerecht entzog, bezeichnete Friedman als Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. "Das müssen wir ertragen", sagte der Zeuge zum Auftritt Mahlers. Staatsanwalt Freutsmiedl hatte damit mehr Probleme. Immer wieder umklammerte er die Lehnen seines Sessels, schaute Hilfe suchend zur Decke oder seufzte vernehmlich. Unterdessen haute Mahler mit der flachen Hand auf den Tisch und beschied der Richterin: "Was Sie interessiert, interessiert mich nicht."

In seinem Urteil blieb das Gericht einen Monat unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Doch Mahler war das nach eigenem Bekunden egal. Er hatte, wie er danach sagte, ohnehin mit einer Verurteilung gerechnet. Zumal er die beanstandeten Aussagen in dem Interview auch gar nicht bestritt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. (dm/ddp)

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