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Politik: Volle Rente für Funktionäre aus der DDR

Berlin - Nach mehr als neun Jahren ist vor dem Berliner Sozialgericht ein Musterverfahren zur Rentenkürzung bei leitenden Funktionären der Ex-DDR beendet worden. Ergebnis: Der 75-jährige Kläger erhält seine volle Altersrente samt Nachzahlung.

Berlin - Nach mehr als neun Jahren ist vor dem Berliner Sozialgericht ein Musterverfahren zur Rentenkürzung bei leitenden Funktionären der Ex-DDR beendet worden. Ergebnis: Der 75-jährige Kläger erhält seine volle Altersrente samt Nachzahlung. Allein in Berlin sind mehrere Tausend vergleichbare Verfahren anhängig.

Zwar erlaubt der Einigungsvertrag die Kürzung „überhöhter“ Ansprüche. Doch laut Verfassungsgericht war der Gesetzgeber zweimal übers Ziel hinausgeschossen. 1991 hatte er rund 200 000 Kürzungen verordnet. Diese seien aber nur gerechtfertigt, wenn die Ansprüche durch politische Vergünstigung, nicht durch Arbeitsleistung erworben wurden, wandte Karlsruhe ein. Betroffen seien Stasi-Mitarbeiter, nicht aber leitende Funktionäre in Staatsapparat und Betrieben.

Beim nächsten Gesetz, 2001, waren nur noch 12 000 Rentner betroffen – unter ihnen der Kläger des nun abgeschlossenen Verfahrens. Als Hauptabteilungsleiter des DDR-Bauministeriums hatte er monatlich 1880 Mark plus Aufwandsentschädigung verdient – laut Sozialgericht das Vierfache des DDR-Durchschnitts in den 70er Jahren. Dies entspreche aber einem vergleichbaren Beamten im Bundesbauministerium, der ebenfalls auf das Vierfache des bundesdeutschen Durchschnitts habe kommen können.

Wieder entschied Karlsruhe gegen den Gesetzgeber. Im Juni 2005 wurden die Kürzungen dann auf Personen mit Weisungsbefugnis gegenüber dem Stasi-Ministerium beschränkt. Dazu zählte der Kläger nicht mehr. Die Deutsche Rentenversicherung hob ihre Kürzungsbescheide auf und sicherte ihm die volle Rente zu. Auch die vergleichbaren Fälle würden nun geprüft, sagte ein Sprecher. Eine Nachzahlung der Renten sei „in vielen Fällen noch vor Weihnachten“ zu erwarten (AZ.: S 35 RA 549/96 W01).

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