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Politik: Von Fall zu Fall

Unqualifizierte Betreuer, falsche Gesetzesauslegung, Datenschutzmängel – bei Hartz IV läuft viel schief

Berlin - Wo wird die Grenze dessen überschritten, was man Arbeitslosen zumuten kann, und wie viel Druck ist sinnvoll, damit sie wieder in Arbeit kommen? Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) ergeben sich aus diesen Fragen die meisten Ängste der Menschen, die keinen Arbeitsplatz haben oder um dessen Verlust fürchten.

Für den Caritas-Generalsekretär Georg Cremer ist das Hauptproblem bei der Umsetzung von Hartz IV der Mangel an Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte. „In welche Stellen soll denn vermittelt werden?“ Eines sei klar: „Druck allein schafft keine zusätzlichen Stellen“. Deshalb fordert die Caritas beispielsweise, die Lohnnebenkosten spezifisch für Geringqualifizierte zu senken. Außerdem kritisiert Cremer die zu geringe Zahl und die häufig unzureichende Qualifikation der Fallmanager, die arbeitslose Menschen mit Vermittlungsschwierigkeiten und Jugendliche unter 25 Jahren individuell betreuen.

„Bei unserem Sozialmonitoring haben wir untersucht, wie die Gesetze vor Ort umgesetzt werden. In der Praxis zeigen sich Regelungslücken des Gesetzes, aber es wird vor Ort auch gegen die Absicht des Gesetzgebers gehandelt“, sagt Cremer. So würden Hilfeempfänger häufig aufgefordert, ihre Mietkosten notfalls durch Umzug zu senken – entgegen der Ankündigung der Bundesregierung, dass ALG-II-Empfänger nur in Ausnahmefällen gezwungen würden, in billigere Wohnungen umzuziehen. „Die Kommunen stellen teilweise Sätze auf, für die man auf dem freien Markt keine Wohnungen bekommen kann“, sagt Cremer.

Harald Thomé vom Arbeitslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles in Wuppertal kritisiert vor allem die „gravierenden Verstöße gegen den Sozialdatenschutz“. Zwar habe die Bundesregierung für diesen April neue Antragsformulare für die Bewilligung des ALG II angekündigt, die die Bedenken der Datenschützer ausräumten. Aber diese neuen Formulare gebe es bis heute nicht, sagt Thomé. Ira von Wahl, Pressesprecherin beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz bestätigt: „Nach wie vor werden die alten Vordrucke genutzt.“ Datenschützer Peter Schaar forderte überdies die Bundesregierung Anfang der Woche vergeblich auf, die Befragung von ALG-II-Empfängern durch ein beauftragtes Callcenter zu stoppen, bis die Betroffenen vorab schriftlich über die geplanten Anrufe informiert worden seien. In der Befragung von 1,2 Millionen ALG-II-Beziehern sollen die bei der Bundesagentur für Arbeit gespeicherten Daten abgeglichen werden.

Juliane Schäuble

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