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Brüchiges Verhältnis: Wegen der Justiz liegt Polen bereits im Streit mit der EU.

© imago/Ralph Peters

Vor allem Pädophile und Vergewaltiger: Polens Justiz stellt Sexualstraftäter-Datenbank ins Netz

Name, Fotos und Aufenthaltsorte: Seit Jahresbeginn sind Informationen über rund 800 polnische Vergewaltiger oder Pädophile öffentlich einsehbar.

Das polnische Justizministerium hat ein Register mit Namen und Fotos von rund 800 verurteilten Sexualstraftätern online gestellt. Die Datenbank ist seit Jahresbeginn auf der Webseite des Ministeriums öffentlich zugänglich, wie die Behörde mitteilte. Sie enthalte Daten wie Namen, Geburtsorte, Aufenthaltsorte und Fotos der gefährlichsten Sexualverbrecher sowie Informationen über die von ihnen begangenen Taten.

Es handele sich vor allem um Pädophile, die Kinder unter dem 15 Lebensjahr missbraucht hätten, sowie besonders brutale Vergewaltiger, hieß es. Das Register wird demnach laufend aktualisiert. Das Justizministerium wolle damit - unter anderem dem Vorbild der USA folgend - Kriminelle besser kontrollieren und Verbrechen vorbeugen. „Das Recht auf den Schutz unserer Kinder steht über der Anonymität von Verbrechern“, sagte Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.

Die Einsicht eines erweiterten Registers mit rund 2600 Sexualtätern, die unter anderem auch wegen Kinderpornografie verurteilt wurden, ist nur nach vorheriger Registrierung für bestimmte Institutionen und Behörden einsehbar. Das Justizministerium fordert unter anderem Schuldirektoren auf, ihr Personal vor der Einstellung mithilfe der Datenbank zu überprüfen. Würden verurteilte Sexualverbrecher zur Arbeit mit Kindern eingestellt, drohten Geld- oder Haftstrafen.

Polens nationalkonservative Regierung befindet sich wegen seiner Justiz seit Monaten im Streit mit der EU-Kommission. Dabei geht es allerdings um die Neuordnung der Gerichtsbarkeit durch eine Reihe von Gesetzen, in denen die Kommission eine "ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz" sieht. Sie hat deshalb erstmals in der Geschichte der Union ein Sanktionsverfahren eingeleitet, das theoretisch zu einem Entzug von Stimmrechten führen könnte. (Tsp, dpa)

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