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Politik: Vor dem Untersuchungsausschuss: Weyrauch schweigt weiter

Der frühere Finanzberater der CDU, Horst Weyrauch, wird auch am heutigen Donnerstag keinerlei Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre machen. Das teilte sein Anwalt Eberhard Kempf dem Ausschussvorsitzenden Volker Neumann mit.

Der frühere Finanzberater der CDU, Horst Weyrauch, wird auch am heutigen Donnerstag keinerlei Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre machen. Das teilte sein Anwalt Eberhard Kempf dem Ausschussvorsitzenden Volker Neumann mit. Kempf begründete seine Rechtsauffassung unter Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Der Ausschuss steht deshalb vor der Machtprobe darüber, wie weit das Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen reicht, wenn gegen sie parallel ein Ermittlungsverfahren läuft. Vergangene Woche hatte Weyrauch die Aussage verweigert, da gegen ihn Ermittlungsverfahren laufen.

Die CDU-Mitglieder des Ausschusses gehen davon aus, dass auch ihr Parteimitglied Hans Terlinden, der ehemalige Hauptabteilungsleiter im Konrad-Adenauer-Haus und einstmalige Geldbote zwischen Helmut Kohl und Weyrauch, keine umfassende oder gar keine Aussage machen wird. Während die CDU die Rechtsauffassung von Weyrauchs Anwalt teilt und anmerkt, die bisherigen Untersuchungsausschüsse (Flick, Treuhand, DDR-Vermögen) hätten das totale Auskunftsverweigerungsrecht von strafbedrohten Zeugen stets respektiert, ist die SPD-Ausschussmehrheit der Auffassung, dieses Recht lasse sich nicht so weit ausdehnen.

Doch die Ausschussmitglieder der SPD waren zerstritten über die rechtlichen Konsequenzen aus dieser Auffassung. Während einige, unterstützt durch die Fraktionsführung, den eher Bedächtigen "Knieaufweichungserscheinungen" attestieren, verweisen die Zögerlichen auf die mangelnde Trennbarkeit zwischen dem begrenzten Auskunftsverweigerungsrecht und einem totalen Zeugnisverweigerungsrecht, wenn einem Zeugen in einem Ermittlungsverfahren Nachteile durch seine Aussage im Untersuchungsausschuss entstehen könnten. Sie raten von Sanktionen ab und schlagen vor, das noch fertigzustellende Untersuchungsausschussgesetz dahingehend zu ändern, dass es die Verwertung von Zeugenaussagen verbietet. Zeugen, die sich vor einem Ausschuss äußern, sollen dadurch keine Nachteile im Strafverfahren entstehen.

eid

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