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Harte Fronten: Polizisten und Gipfel-Gegner stehen sich in Hamburg gegenüber.

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Update

Vor G-20-Gipfel: Linksradikale kämpfen weiter für Zeltstadt in Hamburg

Die Gegner des G-20-Gipfels geben nicht auf: Wegen des Streits um die Zeltstadt haben sie erneut das Verfassungsgericht angerufen.

Von Frank Jansen

Im Streit um das geplante „Antikapitalistische Camp“ während des G-20-Gipfels in Hamburg sind die Linksradikalen am Freitag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter in Karlsruhe lehnten den von Rechtsanwalt Martin Klingner eingereichten Antrag ab, die Hansestadt zur Duldung der vorgesehenen Zeltstadt zu verpflichten. In dem Protestcamp sollen nach dem Willen der Linksradikalen bis zu 10000 Menschen zusammenkommen und übernachten können. Klingner hatte gefordert, die Richter sollten ihren Beschluss vom Mittwoch „ergänzen“.

Das Gericht hatte das von der Stadt Hamburg ausgesprochene Verbot des Protestcamps aufgehoben, der Polizei aber viel Spielraum für Einschränkungen zugebilligt. Daran wollte die Kammer jetzt nichts ändern. Sie verwies auf die Verwaltungsgerichte in Hamburg. So bleibt offen, wo und wie das Camp stattfinden kann. Eine Kooperationsgespräch zwischen den Linksradikalen und der Polizei scheiterte am Donnerstag schon nach wenigen Minuten.

Die Polizei ist strikt gegen das Camp

Der Konflikt ist von zentraler Bedeutung für die Proteste gegen den G-20-Gipfel. Die Gegner wollen in dem Camp, das im Stadtpark angesiedelt werden und am gestrigen Freitag öffnen sollte, eine große Zahl der anreisenden Linksradikalen aus dem In- und Ausland versammeln. Die Polizei ist strikt dagegen, weil sie nahe der City einen rechtsfreien Raum befürchtet, in dem sich Straftäter verbergen und gewaltsame Aktionen vorbereitet werden könnten.

Was sich die Polizei als Kompromiss vorstellt, hat sie bereits dem Verfassungsgericht mitgeteilt. Die Richter erhielten Anfang der Woche den Entwurf einer „Anmeldebestätigung mit beschränkenden Verfügungen“ für das Protestcamp. In dem 18-seitigen Papier wird der Standort Stadtpark untersagt und stattdessen das Festivalgelände „Wutzrock“ im Bezirk Bergedorf zugewiesen. Das Areal im Südosten Hamburgs ist deutlich weiter von der City und vom G-20-Gipfel in den Messehallen entfernt als der Stadtpark.

Durchsuchungen in mehreren Objekten

Die Hamburger Polizei demonstriert zudem Härte. Am Donnerstag durchsuchten Staatsschutzbeamte zwei Wohnungen sowie die Räume eines Vereins, in denen sich die linksextreme Gruppierung „Roter Aufbau Hamburg (RAH)“ trifft. Anlass war ein Interview, das zwei RAH-Aktivisten im Dezember der Tageszeitung „taz“ gegeben hatten. In dem Gespräch rechtfertigten die Männer, offenbar unter Tarnnamen, den Brandanschlag, den Linksextreme im November auf einen Eingang der Messehallen verübt hatten. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten und hat nun nach eigenen Angaben zwei Tatverdächtige als „interviewgebende Personen“ festgestellt. Die „taz“ hatte sich geweigert, die Identität der Männer preiszugeben. Bei der Razzia fand die Polizei drei Zwillen, Stahlkugeln und zwei Schlagstöcke.

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