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VORAUSEILENDE BESCHEIDE: VORAUSEILENDE BESCHEIDE

Die Bundesagentur für Arbeit hat die geplante Kürzung des Elterngelds für Hartz-IV-Empfänger in ihren Bescheiden bereits berücksichtigt, obwohl Bundestag und Bundesrat ihr noch gar nicht zugestimmt haben. Seit Ende September, so bestätigte eine Behördensprecherin, würden entsprechende Schreiben nach der zu erwartenden neuen Rechtslage verschickt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die geplante Kürzung des Elterngelds für Hartz-IV-Empfänger in ihren Bescheiden bereits berücksichtigt, obwohl Bundestag und Bundesrat ihr noch gar nicht zugestimmt haben. Seit Ende September, so bestätigte eine Behördensprecherin, würden entsprechende Schreiben nach der zu erwartenden neuen Rechtslage verschickt. Demnach erhalten Hartz-IV- Empfänger die 300 Euro Elterngeld nicht mehr zusätzlich, sondern als sonstiges Einkommen angerechnet. Außerdem wird ihnen das Übergangsgeld beim Wechsel von Arbeitslosengeld I zu Hartz IV und, sofern sie privat rentenversichert sind, der Zuschuss zur Altersvorsorge gestrichen. Dies in den Bescheiden schon mal vorwegzunehmen, sei die „unaufwendigere Methode“, sagte Sprecherin Anja Huth. Das Vorgehen sei mit dem Arbeitsministerium abgestimmt. Betroffene hätten keine Rechtsnachteile und erhielten, wenn die Änderungen nicht einträten, das Geld automatisch zurückgezahlt. Dies sei einfacher, als eine Überzahlung zurückfordern zu müssen. Opposition und Städtetag nannten das Vorgehen „rechtswidrig“. Wegen zu erwartender Widersprüche und Klagen fordern die Kommunen eine gesetzliche Übergangslösung. raw

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