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Vormundschaftsrecht: Zypries will Kinder besser schützen

Justizministerin Brigitte Zypries macht Vorschläge für ein neues Vormundschaftsrecht. Damit sollen Kinder besser vor Vernachlässigung geschützt werden.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Schutz bedrohter Kinder durch eine Reform des Vormundschaftsrechts stärken. „Es rüttelt auf, wenn ein vernachlässigtes Kind an Unterernährung stirbt oder ein behindertes Kind jahrelang versteckt gehalten wird“, sagte die SPD-Politikerin dem Tagesspiegel. Die Justizministerin legt dem Bundeskabinett am heutigen Mittwoch den Bericht einer Arbeitsgruppe mit Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes vor. Auf den Rat des gleichen Expertengremiums hin hatte Zypries im vergangenen Jahr gesetzlich geregelt, dass Familiengerichte noch früher eingeschaltet werden, wenn Indizien auf die Gefährdung eines Kindes hinweisen.

Unter den neuen Vorschlägen ist nach Meinung der Ministerin die Reform des Vormundschaftsrechts „besonders wichtig“. Bislang sei ein Amtsvormund für 60 bis 120 Kinder zuständig, sagte Zypries. Dabei könne keine persönliche Beziehung entstehen. „Das müssen wir ändern, etwa durch gesetzliche Vorgaben zum persönlichen Kontakt“, kündigte die SPD-Politikerin an: „Wir müssen die Einzelvormundschaft stärken und Amtsvormünder entlasten.“ Auch sollten mehr Menschen dazu gewonnen werden, ehrenamtlich Vormundschaften zu übernehmen. Wer bereit sei, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, verdiene volle Unterstützung.

Die Ministerin sprach sich dafür aus, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder auszuweiten, über deren Schicksal die Familiengerichte entscheiden. „Wir müssen das Kind stärker in den Mittelpunkt rücken“, meinte sie. Das Kind könne etwa an der Auswahl des Vormunds beteiligt werden oder durch neue Beteiligungs- und Beschwerderechte besser zu Wort kommen. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus, die Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt weiter zu verbessern. Auch wenn der Staat seine Hausaufgaben mache, könne nur eine „Kultur des Hinsehens“ Kinder wirksam schützen, sagte die Ministerin. Kein Gesetz dieser Welt könne „einen wachsamen Nachbarn oder eine aufmerksame Kindergärtnerin ersetzen“.

Nach Angaben des Justizministeriums riefen Jugendämter im Jahr 2007 in rund 12 700 Fällen wegen Kindeswohlgefährdung Familiengerichte an. Die Gerichte entzogen in rund 10 000 Fällen die elterliche Sorge vollständig oder zum Teil. Dabei übertrugen die Gerichte diese in rund 8000 Fällen auf ein Jugendamt. Am Jahresende 2007 war in Deutschland für insgesamt rund 28 000 Kinder und Jugendliche von Gerichten ein Amtspfleger (teilweise Übertragung des Sorgerechts) und für rund 30 000 Kinder und Jugendliche ein Amtsvormund (vollständige Übertragung des Sorgerechts) bestellt. hmt

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