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Politik: Vorsicht Katze

Experten sehen keine höhere Ansteckungsgefahr – warnen Eltern und Tierhalter aber vor Sorglosigkeit

Berlin - Jetzt kann es richtig teuer werden: Wer seinen Hund oder seine Katze in einem Vogelgrippe-Sperrgebiet frei herumlaufen lässt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro. Betroffen ist hiervon allerdings nur der Drei-Kilometer-Gürtel rund um den Fundort eines infizierten Tieres, sagt eine Sprecherin des Agrarministeriums. In der so genannten Überwachungszone, die einen Radius von zehn Kilometern umfasst, ist Sorglosigkeit schon kostenfrei. Doch Experten und Politiker mahnen die Tierhalter dringend, sich auch in etwas weiterer Entfernung verantwortlich zu verhalten.

In Risikogebieten sollten Tierhalter ganz generell ihre Hunde an der Leine führen und Katzen nicht aus dem Haus lassen, empfiehlt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Außerdem sollten Eltern mit ihren Kindern „sehr intensiv darüber reden“, keine kranken oder toten Vögel zu berühren, – „auch wenn die Federn noch so schön sind“.

Laut Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit ist Ansteckung von Katze zu Mensch nur wahrscheinlich, wenn man Körperflüssigkeit oder Kot des Tiers über Mund oder Augen aufnimmt. Was den Umgang mit Katzen in Risikogebieten betrifft, heißt das seit dem Fund der H5N1-infizierten Tiers auf Rügen also zumindest: Schmusen verboten. Die Gefahr der Übertragung durch Nasen- und Speichelsekret sei deutlich höher als durch Streicheln, warnt der Leiter des Virologischen Instituts der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Volker Moennig.

Auch Kontakt mit Katzenkot ist bedenklich, bei Kindern im Alltag aber durchaus denkbar. Auf Spielplätzen nutzen Katzen die Sandkästen nicht selten für ihre Hinterlassenschaften. Und manches Katzenklo in der Wohnung ist für Krabbelkinder leicht erreichbar. Die Möglichkeit, dass Kinder mit Katzenkot in Berührung kämen, sei nicht auszuschließen, sagt Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen dem Tagesspiegel. Wer anderes behaupte, rede Unfug. Allerdings sei es nicht möglich, alle Sandkästen auf öffentlichen Spielplätzen abzudecken. „Theoretisch kann man sich gegen alles absichern“, sagt Etgeton. Aber der Aufwand müsse auch verhältnismäßig sein. Bisher habe sich hierzulande kein Mensch angesteckt. Und mit Ausnahme Rügens sei es bisher auch unwahrscheinlich, dass sich Katzen mit Vogelgrippe infizierten.

Der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Reinhard Kurth, sieht denn auch keine gewachsene Gefahr. Der Fund der toten Katze auf Rügen sei etwas früh gekommen, aber nicht überraschend. Bereits 2004 sei der Ausbruch der Krankheit bei Katzen in Asien beobachtet worden.

Der Tierschutzbund wehrt sich gegen allzu große Strenge: Bundesweiter Hausarrest für Katzen oder auch Hunde sei unangemessen. Halter sollten aber in Seuchengebieten gut auf ihre Tiere achten.

Das empfiehlt sich auch mit Blick auf andere Risiken für die Vierbeiner. „Gezielte Jagd auf Katzen“ werde zwar nicht gemacht, versichert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus. Doch möglich sei der Abschuss streunender Vierbeiner in Risikogebieten allemal. Schon nach bestehender Rechtslage dürfen frei laufende Katzen geschossen werden, wenn sie sich nicht in der Nähe bewohnter Siedlungen aufhalten. Sicher vor Jägern fühlen dürfen sie sich nur in einer Distanz von bis zu 200 Metern.mit dpa

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