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Politik: Vorteil für Erben von Häusern ist verfassungswidrig

Berlin - Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch urteilte, haben Erben von Immobilien, Betriebsvermögen und landwirtschaftlichen Flächen einen Vorteil gegenüber Erben von Geld und Wertpapieren, weil der Wert von Immobilien bei der Steuerberechnung zu niedrig angesetzt wird.

Berlin - Die derzeitige Besteuerung von Erbschaften ist verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch urteilte, haben Erben von Immobilien, Betriebsvermögen und landwirtschaftlichen Flächen einen Vorteil gegenüber Erben von Geld und Wertpapieren, weil der Wert von Immobilien bei der Steuerberechnung zu niedrig angesetzt wird. Die Richter forderten bis Ende 2008 eine Neuregelung, bis dahin habe das bestehende Recht Gültigkeit. Ausdrücklich untersagten die Richter auch für die Zukunft eine Besserstellung von bestimmten Erben nicht, wenn es dafür einen gesellschaftlichen Grund gibt. Eine solche Besserstellung will die Bundesregierung für Unternehmer herstellen, die den geerbten Betrieb zehn Jahre lang weiterführen. Dass der vorliegende Gesetzentwurf nach dem Karlsruher Urteil jedoch, wie geplant, rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, bezeichnete der SPD-Finanzpolitiker Joachim Poß am Mittwoch als „kaum denkbar“. asi

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