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Politik: Vorteil Köln

Ein Gericht zweifelt an der Wehrgerechtigkeit – ein Präzedenzfall?

Junge Kölner haben es besser. Nach dem Beschluss des örtlichen Verwaltungsgerichts, die seit Sommer geltenden Einberufungskriterien der Bundeswehr seien rechtswidrig, werden sich andere Wehrpflichtige aus der Region mit Erfolg gegen ihre Bescheide wehren können. Zwar handelt es sich nur um eine Eilentscheidung. Dass die Richter in der Hauptsache aber ebenso urteilen werden, legt schon die sehr grundsätzliche Begründung des am Donnerstag bekannt gewordenen Beschlusses nahe.

Wehrpflichtige in ganz Deutschland könnten dem Kölner Vorbild folgen – und Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) mit seinem Festhalten an der Wehrpflicht in Bedrängnis bringen. „Bislang ist hier nur noch keiner auf die Idee gekommen“, hieß es etwa am Freitag am Berliner Verwaltungsgericht. Der Kölner Beschluss stößt dort keineswegs auf Unverständnis. Tatsächlich ist das neue Auswahlverfahren juristisch umstritten. Die Kölner Richter kritisieren, durch den Ausschluss junger Männer über 23 Jahren und solcher, die nur als eingeschränkt tauglich gemustert worden sind, werde auf jährlich 90 000 Männer verzichtet. Hinzu kommen alle, die verheiratet sind – einschließlich Homosexueller in Lebenspartnerschaften. Für diese Ausnahmen sind „sachliche zwingende Gründe nicht erkennbar“, schreiben die Richter jetzt, die Einberufung erfolge deshalb „willkürlich“.

Struck will aus dem Beschluss keine Konsequenzen ziehen, kündigte sein Ministerium am Freitag an. Der gelernte Jurist fühlt sich mit seiner Auffassung von Wehrgerechtigkeit auf der sicheren Seite, seit ihm das Bundesverfassungsgericht im April 2002 in Sachen Wehrpflicht praktisch freie Hand gegeben hat. Es handele sich um „politische Erwägungen“, die sich „nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage reduzieren lassen“, hieß es damals. Mögliche Willkür bei der Einberufung wurde jedoch nicht erörtert. Dass sie strikt verboten ist und die Wehrpflicht sich am Gleichheitsgrundsatz orientieren muss, haben die Karlsruher oft betont. Sie könnten es wieder tun müssen. Denn der Kölner Fall könnte dort irgendwann landen – wenn die Wehrpflicht bis dahin nicht abgeschafft ist.

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