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Politik: Wachsende Skepsis gegenüber einem NPD-Verbotsverfahren

Berlin - Der Ex-Richter des Bundesverfassungsgerichts Hans-Joachim Jentsch warnt vor einem in der Öffentlichkeit bislang kaum wahrgenommenen Risiko im Falle eines Verbotsverfahrens gegen die NPD. Jentsch hält die für ein Verbot nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Richter des zuständigen Senats nur für schwer zu erreichen.

Berlin - Der Ex-Richter des Bundesverfassungsgerichts Hans-Joachim Jentsch warnt vor einem in der Öffentlichkeit bislang kaum wahrgenommenen Risiko im Falle eines Verbotsverfahrens gegen die NPD. Jentsch hält die für ein Verbot nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Richter des zuständigen Senats nur für schwer zu erreichen. Das Quorum sei eine „gesetzgeberische Fehlleistung“, sagte Jentsch am Montag in Berlin bei einer Diskussion in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt.

Bis 2015 würden aus dem Zweiten Senat, der wie schon 2003 beim gescheiterten Verfahren wieder über einen Verbotsantrag zu entscheiden hätte, zwei der acht Richter ausscheiden. Sollte ein Verfahren 2015 noch im Gange sein, wäre ein Verbot nur möglich, wenn die übrig gebliebenen sechs Richter einstimmig entscheiden. Schon eine Gegenstimme würde ein Verbot verhindern. 2003 waren es sogar drei Richter, die wegen der V-Mann-Probleme das Verfahren stoppten.

Skepsis äußerte bei der Diskussion auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Die gewaltbereite Neonaziszene „erreichen wir mit einem Verbot überhaupt nicht“. Er verwies auf die sinkende Attraktivität der NPD und internen Streit. Da stelle sich die Frage, „sollten wir sie nicht in dieser Konfliktsituation schmoren lassen?“ Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will die Sammlung von Material zur NPD abwarten, bevor er sich festlegt. fan

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