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Das Logo des Waffenherstellers Heckler & Koch, aufgenommen am Stammsitz in Oberndorf.

© Wolf von Dewitz/dpa

Waffenexporte: Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen

Wegen umstrittener Lieferungen nach Mexiko erhielten zwei ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Bewährungsstrafen.

Als der Vorsitzende Richter das Urteil spricht, geht ein ungläubiges Raunen durch die Reihen der Rüstungsgegner im Saal. Das Stuttgarter Landgericht verhängte am Donnerstag zwei Bewährungsstrafen für ehemalige Mitarbeiter der Rüstungsfirma Heckler & Koch und sprach drei Angeklagte, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer, frei. „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik“, betonte der Richter. Nicht so glimpflich ging das Verfahren für die Waffenschmiede selbst aus. Von ihr sollen Verkaufserlöse in Höhe von 3,7 Millionen Euro eingezogen werden – für Waffen, die in mexikanischen Unruheregionen gelandet waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei einem Jahresumsatz von knapp 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe für den mittelständischen Waffenbauer, der zuletzt Verluste schrieb. „Wir können allerdings nicht nachvollziehen, dass das Gericht nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexikogeschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis eingezogen sehen will, obwohl sich kein Mitglied der Geschäftsleitung strafbar gemacht hat“, teilte das Unternehmen mit. Es habe von Beginn an mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.

Die Gewehre hätten wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen nicht geliefert werden dürfen

In dem Verfahren ging es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 etwa 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör bei Polizeieinheiten in Unruheregionen in Mexiko landen konnten. Wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen hätten sie nicht in diese Bundesstaaten geliefert werden dürfen. Dreh- und Angelpunkt waren die zur Genehmigung gelieferten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden. Der Käufer bestätigt damit, dass Waffen nicht an Drittländer weiterverkauft werden oder im Falle Mexikos in Bundesstaaten kommen, in denen Menschenrechtsverletzungen vermutet werden. Dabei spielte etwa Guerrero eine Rolle, wo 2014 Dutzende Studenten verschwanden. Polizisten sollen die Männer verschleppt und einer kriminellen Organisation übergeben haben. Das Gericht geht davon aus, dass in Erklärungen bewusst Falschangaben gemacht wurden, um sich die Genehmigungen zu erschleichen.

Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sah das Gericht aber nur bei einem ehemaligen Vertriebsleiter und einer früheren Sachbearbeiterin. Die von Gericht und Anklage als Haupttäter ausgemachten Männer saßen nicht auf der Anklagebank. Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr. Ein ehemaliger Handelsvertreter für Heckler & Koch, der noch in Mexiko wohnt, ist seinem Anwalt zufolge zu krank, um zu reisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für ihn einen internationalen Haftbefehl beantragt. (dpa)

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