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Politik: Wahl in einem Bremer Bezirk zu wiederholen

Bremen - Die Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai 2007 muss in einem Stimmbezirk wiederholt werden. Das hat am Donnerstag der Bremer Staatsgerichtshof nach einem Wahleinspruch der rechtspopulistischen Vereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) entschieden.

Bremen - Die Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai 2007 muss in einem Stimmbezirk wiederholt werden. Das hat am Donnerstag der Bremer Staatsgerichtshof nach einem Wahleinspruch der rechtspopulistischen Vereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) entschieden. Die BIW rechnet sich jetzt gute Chancen aus, in die Bürgerschaft einzuziehen; 2007 hatte nur eine Stimme gefehlt, um in Bremerhaven die Fünfprozenthürde für das Landesparlament zu überspringen. Nachdem die nur in Bremerhaven angetretene BIW Verfahrensfehler moniert hatte, stellte der Staatsgerichtshof zumindest in drei von 95 Wahlbezirken Bremerhavens solche Mängel fest. In zwei Fällen seien die Fehler durch eine Neuauszählung behoben worden. Im dritten Bezirk aber seien sie so gravierend, dass hier erneut abgestimmt werden müsse. In diesem Lokal war es zu Ungereimtheiten bei der Auszählung gekommen. Daraufhin hatte die Wahlvorsteherin alle Unterlagen unprotokolliert und unversiegelt in einen Rucksack gesteckt und war damit allein zum Wahlamt geradelt, wo die Stimmen dann endgültig ausgezählt wurden. stg

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